Wolfsburg. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20. Juni die Neufassung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg beschlossen. Die neue Verordnung tritt nun am Montag, 16. Juli in Kraft. Das berichtet die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung.
Wie schon die bisherige Verordnung regelt die Neufassung für das Wolfsburger Gemeindegebiet Benutzungsbeschränkungen auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, unbefugtes Plakatieren, die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen, Lärmverhütung, Tierhaltung und Fütterungsverbot und die Beschilderung von Hausnummern. Diese Regelungen wurden an zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen angepasst und zum Teil ergänzt. Neben diesen Regelungen gibt es auch einige Neuerungen.
So ist es nach Paragraph 3 Absatz 2 künftig nicht gestattet, öffentliche Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige öffentliche Anlagenteile durch Dritte zu bebauen oder zu bepflanzen. Darüber hinaus ist es auch nicht gestattet, diese Bereiche für Ablagerungen von Gegenständen jeglicher Art zu nutzen, soweit die Nutzung über den Gemeingebrauch hinausgeht. Diese Regelung wurde erforderlich, weil in den letzten Jahren im Bereich des öffentlichen Grüns vermehrt Überbauungen und Fremdnutzungen wie Ablagern von Baumaterial, Unrat und Holz, Gartenerweiterungen unter anderem durch Anlieger festgestellt wurden.
Um der Behinderung und Gefährdung durch Einfriedungen privater Grundstücke an öffentlichen Straßen und Anlagen zu begegnen, ist es nach Paragraph 5 verboten, Stacheldraht, scharfe Spitzen oder andere Vorrichtungen, durch die Personen oder Tiere verletzt oder beschädigt werden können, unter einer Höhe von 2,40 Meter anzubringen. Landwirtschaftliche Flächen sind von dieser Regelung ausgenommen. Darüber hinaus dürfen im unbefestigten Wurzelbereich von Bäumen keine Gegenstände, insbesondere Fahrzeuge und Fahrzeug-Anhänger, abgestellt oder gelagert werden.
Eine weitere Neuerung ist die Regelung für unbemannte Flugobjekte. Nach Paragraph 4 sind Flüge einschließlich Starts und Landungen durch unbemannte Fluggeräte (Flugmodelle und Drohnen) auf beziehungsweise über dem Erholungsgebiet Allerpark, dem großen Schillerteich einschließlich der umschließenden Grünfläche, dem Schlossteich und Schlosspark Fallersleben, den Geländen von Schulen und Kindertagesstätten sowie städtischen Bädern untersagt. Ausnahmen können für gewerbliche oder von der Stadt beauftragte Flüge, Starts und Landungen durch die Stadt genehmigt werden.
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