Osterfeuer jetzt beantragen - Ordnungsamt berät Veranstalter


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Zu Ostern ist es Tradition, ein Brauchtumsfeuer abzubrennen. Dabei sind einige wichtige Grundregeln zu beachten, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Wolfsburg.


Es darf nicht in jedem Garten ein Osterfeuer angezündet werden. Der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums. Diese Voraussetzung ist etwa bei einem Kleingarten- oder einem Sportverein gegeben, zu dem auch Vereinsfremde Zugang haben. Wichtig ist: Osterfeuer dürfen nicht für die Abfallbeseitigung (zum Beispiel Haus- und Sperrmüll) missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallender Baum- und Strauchschnitt beziehungsweise unbehandeltes Holz.

Mit dem Anliefern und Aufschichten des Brennmaterials sollte frühestens zwei Wochen vor Ostern begonnen werden, weil das Lagern des Brennmaterials über einen längeren Zeitraum erfahrungsgemäß auch zum Ablagern von Abfällen führt. Aufgeschichtetes Geäst und Pflanzenschnitt sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere wie Kleinvögel, Igel und Wiesel. Daher ist es unbedingt erforderlich, das aufgeschichtete Material vor dem Anzünden auf- beziehungsweise umzuschichten, damit die Tiere die Möglichkeit zur Flucht haben. Ein Osterfeuer ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Eine Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig (möglichst vier Wochen vorher) und schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg zu beantragen und kostet zehn Euro.

Das Ordnungsamt weist insbesondere darauf hin, dass keine flüssigen Brennstoffe eingesetzt werden dürfen. Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Menschen oder benachbarte Grundstücke nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet oder belästigt werden. Es ist ständig unter Aufsicht zu halten. Die Feuerstelle ist auf einer freien Fläche anzulegen. Einzuhaltende Mindestabstände sowie weitere Auflagen können beim Ordnungsamt erfragt werden beziehungsweise sind dem Genehmigungsbescheid zu entnehmen. Der Veranstalter bleibt allein für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich. Weitere Fragen zum Thema Osterfeuer werden unter Telefon (05361) 28-2418 beantwortet.


mehr News aus Wolfsburg


Themen zu diesem Artikel


Tiere