Pandemiebedingte Steuereinbrüche: Städte brauchen Unterstützung von Bund und Land

Die finanziellen Auswirkungen bereiten der kommunalen Landschaft zunehmend Sorgen. Die Einbrüche der Steuereinnahmen könnten noch mehrere Jahre die Handlungsfähigkeit bedrohen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Derzeit führen sinkende Inzidenzzahlen bundesweit zu positiven Nachrichten. Jedoch bereiten die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie in der kommunalen Landschaft zunehmend Sorgen, weil die coronabedingten Einbrüche bei den Steuereinnahmen noch über mehrere Jahre die kommunale Handlungsfähigkeit bedrohen werden. Die aktuelle Steuerschätzung vom 12. Mai durch den Arbeitskreis Steuerschätzungen des Bundes (Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, BMF) belegt, dass schnelle und entschiedene Hilfen von Bund und Ländern unumgänglich sind, damit die Kommunen handlungsfähig bleiben und die kommunalen Investitionen nicht einbrechen. Dies teilt die Stadt Wolfsburg mit.


In 2020 sei durch den Bund und die Länder noch ein schneller und wichtiger Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle der Städte und Gemeinden mit rund 12,4 Milliarden Euro erfolgt, welcher die Haushalte der Städte und Gemeinden stabilisierte und die Handlungsfähigkeit sicherte. Die kommunalen Investitionen würden hierdurch auf einem hohen Niveau bleiben. Auch für das Jahr 2021 und in 2022 sei ein solcher Ausgleich dringend geboten. Der Deutsche Städtetag habe Bund und Länder aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zu kompensieren und dafür zu sorgen, dass die kommunalen Investitionen stabil bleiben.

Diese Forderungen würden Oberbürgermeister Klaus Mohrs und der Kämmerer der Stadt Wolfsburg, Andreas Bauer, gleichermaßen unterstreichen. "Ich mache mir große Sorgen um die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt. Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Mehraufwendungen hat sich unsere Haushaltssituation noch einmal deutlich verschlechtert. Um weiterhin eine zukunftsgerichtete Wolfsburger Stadtentwicklung gewährleisten zu können, sind gesamtstädtische Investitionen zwingend erforderlich. Wir sind dabei dringend auf die Unterstützung von Bund und Land angewiesen", bekräftigt Klaus Mohrs.

"Viele Kommunen haben zwingende und unabdingbare Sanierungsmaßnahmen vor der Brust, sei es beispielsweise im Kita- und Schulbereich, im Katastrophenschutz oder in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge. Hinzukommen richtungsweisende Tätigkeitsfelder wie im Bereich der Digitalisierung oder gesetzlich neu ausgerichteter Bereiche, wie durch das Bundesteilhabegesetz. Ohne eine finanzielle Unterstützung können die Kommunen diese Herausforderungen nicht stemmen. Hier gilt es um eine finanzielle Solidarität, die dringend von Land und Bund geboten ist", erklärt Stadtrat und Kämmerer Andreas Bauer ergänzt.

Historischer Einbruch


Ein Abgleich zwischen der Steuerschätzung vom November 2019 – der letzten Steuerschätzung vor der Corona-Pandemie – und der aktuellen Steuerschätzung vom Mai 2021 verdeutliche den historisch einmaligen Einbruch der Erwartungen bundesweit. Das Volumen der Steuermindereinnahmen betrage in diesem Jahr 9,4 Milliarden Euro, dieses entspreche rund 110 Euro je Einwohner. Im kommenden Jahr sei mit Steuermindereinnahmen von gut zehn Milliarden Euro zu rechnen. Die Steuereinnahmen würden zwar gegenüber dem katastrophalen Einbruch im vergangenen Jahr ansteigen. Aber die kommunalen Steuereinnahmen würden sowohl in diesem als auch in den kommenden Jahren noch deutlich unter dem ursprünglich erwarteten Niveau liegen.

Die dramatische Entwicklung mache auch vor der Stadt Wolfsburg nicht halt. Dieses zeige der Vergleich zwischen den Haushaltsplanungen/der mittelfristigen Finanzplanung aus dem Jahr 2019 und dem aktuellen Planungsstand auf Basis der jüngsten Steuerschätzung. Während die Stadt vor der Corona-Pandemie in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2021 noch mit einem Gewerbesteueraufkommen (netto) von 140,5 Millionen Euro rechnen konnte, müssen diese Erwartungen um 57,3 Millionen Euro nach unten korrigiert werden. Auch bei den Gemeindeanteilen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer ergebe sich im Vergleich zur Planung aus 2019 eine Verschlechterung von insgesamt 14 Millionen Euro. Der erwartete Fehlbedarf 2021 habe sich mit weiteren notwendigen Anpassungen in der Haushaltsplanung um 59,9 Millionen Euro auf insgesamt 99,7 Millionen Euro verschlechtert. Es würden weiterhin Risiken bleiben, dass das Ergebnis schlechter ausfällt als erwartet.


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