Silvester-Böller in Schule geschmissen: Prozess abgesagt

Die Angeklagten sollen zum Jahreswechsel 2019/2020 mit weiteren Personen Böllern und Raketen in eine Schule geschossen haben. Der Prozess, der heute beginnen sollte, wurde abgesagt.

Landgericht Braunschweig
Landgericht Braunschweig | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Ab dem heutigen Montag sollte sich eigentlich ein junger Mann vor dem Braunschwieger Landgericht verantworten. Ihm wurde besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, Brandstiftung, Sachbeschädigung und Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen. Doch am frühen Montagmorgen teilt das Landgericht mit: Die Termine wurden aufgehoben, das Verfahren eingestellt.



Wie aus der ursprünglichen Mitteilung des Gerichts hervorgeht, soll der Angeklagten zum Jahreswechsel 2019/2020 erst gemeinsam mit weiteren Personen zunächst Silvester gefeiert haben. Später soll er dann zu einer Gesamtschule gegangen sein, um mutwillig das dortige Schulgebäude mit Böllern und Raketen zu beschießen und mindestens teilweise zu zerstören. Als ein Fenster eines Klassenraumes zersplittert sei, hätte der Angeklagte gemeinsam mit weiteren Personen pyrotechnische Gegenstände in das Klassenzimmer geworfen oder abgefeuert.

Feuer in Klassenzimmer


Als bereits Flammen im Klassenzimmer gebrannt hätten, habe einer der Beteiligten eine von ihm mitgebrachte Flasche mit Spiritus oder Benzin in das Klassenzimmer gespritzt, um das Feuer zu verstärken und den Schaden zu vergrößern. Dadurch sei es an zwei verschiedenen Stellen des fest mit dem Untergrund verbundenen Teppichs zu Brandherden gekommen und dieser habe selbstständig gebrannt. An dem Gebäude sei insgesamt ein Gesamtschaden in Höhe von zirka 5.000 Euro entstanden.

Verfahren eingestellt


Am heutigen Montag heißt es seitens des Landgerichts nun, dass die Hauptverhandlungstermine aufgehoben wurden. Die Verfahren seien nach Paragraph 47 Jugendgerichtsgesetz eingestellt worden. Weitere Details werden nicht genannt, wurden von regionalHeute.de aber angefragt und werden gegebenenfalls hier ergänzt.

Aktualisiert (11:05 Uhr)
Wie das Landgericht nun mitteilt, richtete sich die Anklage anders als in der Prozessankündigung dargestellt, nicht um einen, sondern um sieben Angeklagte. Gegen einen Angeklagten wurde das Verfahren eingestellt, weil er inzwischen verstorben ist. Gegen zwei Angeklagte ist das Verfahren vorläufig nach Paragraph 47 JGG und gegen vier Angeklagte endgültig gemäß diese Paragraphen eingestellt worden. Hier sei Punkt 3 zur Anwendung gekommen, wonach der Richter eine Entscheidung durch Urteil für entbehrlich hält und gegen den geständigen Jugendlichen eine anderweitige Maßnahme anordnet. Welche Maßnahmen dies genau sind, nennt das Landgericht aber nicht.


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