Stadt sucht ehrenamtliche Streitschlichter

Jetzt bewerben und Schiedsperson werden.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Für die Schiedsbezirke Almke/Neindorf, Hattorf, Hehlingen, Neuhaus/Reislingen und Fallersleben/Sülfeld werden neue Schiedspersonen gesucht. das teilte die Stadt Wolfsburg am heutigen Freitag mit.


Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit zur außergerichtlichen Streitschlichtung im Straf- und Zivilrecht. Insbesondere in Fällen von Beleidigung, Sachbeschädigung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Hausfriedensbruch, Bedrohungen und ähnlichem, kommen die Schiedspersonen zum Einsatz. Interessierte, die in einem dieser Bezirke wohnen und ehrenamtlich helfen möchten, können sich ab sofort bewerben.

Vermittler bei Streitigkeiten


"Schiedspersonen helfen dabei, den konstruktiven Dialog zu suchen, zu vermitteln und Konflikte schnell zu lösen. Sie nehmen eine wichtige Rolle in unserem gesellschaftlichen Gefüge ein und verhindern oftmals eine weitere Eskalation. Wir freuen uns über alle Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürgern, die an dieser wichtigen, ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind", so Oberbürgermeister Dennis Weilmann.

Als Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schiedsperson sollten Lebenserfahrung, Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft, bei rechtlichen Streitigkeiten für eine gütliche Streitschlichtung zu sorgen, mitgebracht werden. Die Schiedsfrauen und -männer haben die Aufgabe, zwischen den Parteien zu vermitteln und dürfen keinen Zwang zur Einigung ausüben. Das Motto lautet: "Schlichten statt richten". Die Schiedspersonen müssen ihren ständigen Wohnsitz im entsprechenden Schiedsbezirk haben, sollten nicht jünger als 30 Jahre sein und nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.

Keine Vorkenntnisse erforderlich


Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Erwartet werden jedoch Freude an der Rechtsanwendung und die Bereitschaft, sich darin fortzubilden. Interessierte sollten berücksichtigen, dass mit der Amtsausübung eine gewisse Ortspräsenz und ein gewisser zeitlicher Aufwand verbunden sind, die jedoch nicht präzise bestimmt werden können.

Die Schiedspersonen werden je nach Größe des Schiedsbezirkes vom jeweils zuständigen Organ der Stadt Wolfsburg für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Anschließend werden sie vom Direktor des Amtsgerichts Wolfsburg bestätigt. Die Schiedspersonen erhalten neben persönlicher Betreuung und Ersatz der entstehenden Auslagen eine monatliche Wohnraumpauschale in Höhe von 50 Euro.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Oktober. Ein Bewerbungsformular und nähere Informationen sind unter www.wolfsburg.de zu finden. Bei Fragen melden Sie sich bitte telefonisch unter 05361 28-2199 oder per E-Mail an rat-service@stadt.wolfsburg.de.


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