Region. Es ist ein selbstverständlicher Handgriff: Beim Arztbesuch wird die Versichertenkarte gezückt, auch bei der Abholung von Medikamenten kommt sie zum Einsatz. Was viele Versicherte nicht wissen: Die Krankenkassen dürfen die Abrechnungsdaten wie Diagnosen, Behandlungen oder verschriebene Medikamente auswerten und auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen – ganz ohne Zustimmung der Betroffenen. Das kritisiert nun der Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Pressemitteilung.
Grundlage für die Datenauswertung ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Hier ist geregelt, dass Krankenkassen gezielt in den Gesundheitsdaten nach Risiken wie seltenen Erkrankungen, Krebserkrankungen oder anderen schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen suchen dürfen. Auch nach Impflücken bei Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, schwerwiegenden Wechselwirkungen zwischen verordneten Arzneimitteln oder einer noch nicht festgestellten Pflegebedürftigkeit darf gesucht werden.
Fast dreiviertel der Versicherten wissen nichts davon
Wie der Bundesverband auf seiner Website schreibt, zeige eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands: Gut sieben von zehn der gesetzlich Versicherten (71 Prozent) ist nicht bekannt, dass Krankenkassen die Abrechnungsdaten ohne ihre ausdrückliche Zustimmung auswerten dürfen, um sie auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) findet dieses Vorgehen eher oder vollkommen falsch.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Krankenkassen sollten die Gesundheitsdaten nur mit Einwilligung ihrer Versicherten auswerten dürfen. "Versicherte müssen selbst über ihre Gesundheitsdaten bestimmen können. Davon kann keine Rede sein, wenn viele Menschen nicht einmal wissen, dass Krankenkassen ihre Abrechnungsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung auswerten dürfen. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Krankenkassen die Versicherten aktiv um ihr Einverständnis bitten, bevor sie Daten analysieren und Gesundheitshinweise aussprechen", so Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.
Interessenkonflikte drohen
„Wer vermeintliche Gesundheitsrisiken bewertet, trägt große Verantwortung. Diese Aufgabe gehört in ärztliche Hände. Krankenkassen sollten hier keine privilegierte Rolle erhalten. Krankenkassen stehen im Wettbewerb. Daraus ergeben sich Interessenskonflikte, denn ihre Aktivitäten unterliegen marktwirtschaftlichen Mechanismen. Da Abrechnungsdaten Fehler enthalten können und Fehleinschätzungen nicht ausgeschlossen sind, dürfen Krankenkassen Versicherte nicht ungefragt mit Risikohinweisen konfrontieren. Stattdessen braucht es eine informierte Entscheidung auf Basis verständlicher und neutraler Informationen über Chancen und Risiken der Datenauswertung. Eine Information auf der Webseite reicht dafür nicht aus“, so Auer.
Datenauswertung soll ausgeweitet werden
Auch auf Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) oder Wearables wie Smart-Watches sollen die Krankenkassen gemäß des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) künftig zugreifen und diese auswerten dürfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass vor einer Ausweitung der Befugnisse der Krankenkassen zunächst unabhängig evaluiert wird, inwieweit die Information zu individuellen Gesundheitsrisiken tatsächlich einen gesundheitsrelevanten Effekt bewirkt. Das sei bislang nicht vom Gesetzgeber vorgesehen. Krankenkassen sollten zudem verpflichtet werden, erfolgte Auswertungen transparent zu machen.

