Verstöße gegen Abstandsregeln: Polizei und Ordnungsdienst kontrollieren verstärkt in Kneipen

Auch wenn Lockerungen erlassen worden sind, dürften sie Abstandsregeln auch in Kneipen und Restaurants nicht außer Acht gelassen werden, mahnt die Polizei.

Auch beim Feierabendbier müssten die Abstandsregeln eingehalten werden. Symbolbild: pixabay
Auch beim Feierabendbier müssten die Abstandsregeln eingehalten werden. Symbolbild: pixabay

Wolfsburg. Auch wenn zahlreiche Lockerungen seitens der Bundes- und Landesregierung hinsichtlich der Coronaregeln erlassen worden sind, gelten doch weiterhin die Hygienebestimmungen und Abstandsregeln. Auch in Restaurants und Kneipen müssen weiterhin diese Regeln beachtet werden. Allerdings registrierten Stadt und Polizei Wolfsburg, dass sich am vergangenen Wochenende bis zu 800 Personen im Bereich der Kneipenmeile Kaufhof aufgehalten haben. Abstands - und Hygieneregeln schienen dabei der Vergangenheit anzugehören. Da an dem kommenden Wochenende mit dem letzten Spieltag in der Bundesliga wieder viele Wolfsburger in der Innenstadt zu erwarten sind, meldet die Polizei zusammen mit dem Ordnungsdienst verstärkte Kontrollen und Ahnung von Verstößen an. Dabei könne sogar die Kneipenmeile geschlossen werden. Dies berichtet die Polizei.


Angesichts des sommerlichen Wetters, des letzten Spieltages in der Fußball-Bundesliga und des damit verbundenen letzten Heimspiels des VFL Wolfsburg werden wieder zahlreiche Menschen auf den Straßen, Wegen und Plätzen in und um Wolfsburg unterwegs sein. Daher werden Polizei und städtischer Ordnungsdienst am kommenden Wochenende, insbesondere vor, während und nach dem Fußballspiel des VFL Wolfsburg gegen Bayern München die öffentlichen Plätze, insbesondere die Kneipenmeile Kaufhof verstärkt kontrollieren und bei Verstößen hinsichtlich der Hygiene und Abstandsregeln konsequent, das heißt gegebenenfalls bis zur Schließung der Kneipenmeile einschreiten. Polizeichef Olaf Gösmann: "Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger Menschenansammlungen zu meiden und weiterhin die Mindestmaßnahmen zur Einschränkung des Coronavirus zu befolgen. Bei Verstößen drohen spürbare Rechtsfolgen."


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