Wolfsburg. Immer wieder kommt es am Kaufhof Wolfsburg zu Schlägereien und Krawallen. Bereits 88 Einsätze wurden allein in diesem Jahr bisher registriert. Für Stadt und Polizei wurde nun ein Punkt erreicht, an dem durchgegriffen werden müsse. Im städtischen Ausschuss für Bürgerdienste und Feuerwehr kam das Thema am gestrigen Mittwoch auf den Tisch.
Insbesondere an den Wochenenden würde es am Kaufhof zu Konflikten zwischen Personengruppen kommen, die teilweise derart eskalierten, dass Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt hinzugerufen werden mussten. Laut Polizei sei die Zahl der Straftaten in den letzten Jahren im Bereich des Kaufhofs stark angestiegen. Dabei seien auch oftmals gefährliche Gegenstände benutzt worden.
Wie die Polizei ebenfalls mitteilte, kam es bis Ende Oktober zu 88 Delikten, 2021 waren es 130, 2020 83 und 2019 waren es 109. Darunter sexuelle Belästigung, Körperverletzung, Diebstahl, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Freiheitsberaubung und Bedrohung. Wobei es zu den meisten Fällen im Bereich der Körperverletzung und des Diebstahls kam.
Mit Videoüberwachung und Verbotszone gegen Kriminalität
Um die Kriminalität in der Wolfsburger Innenstadt zu senken, schlägt die Verwaltung zum einen vor, eine Videoüberwachung für die Straße Kaufhof in Wolfsburg einzurichten. Außerdem soll eine Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Stadt Wolfsburg eingerichtet werden. Soll heißen: Wer Waffen wie beispielsweise Äxte, Baseballschläger, Handschuhe mit harten Füllungen und Quarzsandhandschuhe, Rasierklingen, Messer oder Reizstoffsprühgeräte mit sich führt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.
Die Videoüberwachung soll die gesamte Straße Kaufhof umfassen. Da es im Zusammenhang mit Heimspielen des VfL Wolfsburg außerdem immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fangruppen der verschiedenen Mannschaften komme, die sich im Bereich des Rondells am Kaufhof und der Einmündung Schillerstraße ereignen, soll die Videoüberwachung auch in diesem Bereich stattfinden. Eine Rund- um-die-Uhr-Überwachung sei aber nicht verhältnismäßig, beurteilt die Verwaltung. Es sei ausreichend, sie sonntags bis donnerstags auf die Abend- und Nachtstunden zu beschränken, an Feiertagen und freitags und samstags soll jedoch eine ganztägige Überwachung stattfinden.
Gefahrenabwehr
Die Stadt Wolfsburg kann zur Abwehr abstrakter Gefahren eigene Verordnungen erlassen und auch die geplante Videoüberwachung durchsetzen. Laut niedersächsischem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz dürfen Verwaltungsbehörden und Polizei öffentliche Straßen und Plätze sowie andere öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten, wenn dort wiederholt Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen wurden und die Beobachtung zur Verhütung entsprechender Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist.
Die Gefährdungsbeurteilung und -einstufung der Polizei für den Kaufhof als von Kriminalität belasteter Ort und die verzeichneten einschlägigen Straftaten in diesem Bereich, würden eine Überwachung der gesamten Straße rechtfertigen, erklärt die Verwaltung, die nun beauftragt werden soll, die Videoüberwachung einzurichten. Die Kosten in Höhe von 120.000 Euro trägt die Stadt selbst. Der Rat der Stadt Wolfsburg soll am 7. Dezember über den Vorschlag entscheiden.
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