Zoll findet 760 zwischen Lebensmitteln versteckte Tabletten

In einer Geschenksendung befanden sich Arzneimittel, die in Kaffeeverpackungen und in Kleidungsstücken versteckt waren.

Die Tabletten waren teilweise in Lebensmittel versteckt.
Die Tabletten waren teilweise in Lebensmittel versteckt. | Foto: Hauptzollamt Braunschweig

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Wolfsburg. Vergangnene Woche erschien die Empfängerin einer Geschenksendung aus Thailand am Zollamt Wolfsburg und wollte diese abholen. Wie üblich erkundigten sich die Zollbeamten bei der Anmelderin, ob der Inhalt der Sendung bekannt sei. Insbesondere die Nachfrage nach Arznei- oder Lebensmitteln im Paket hatte die Empfängerin der Sendung verneint. Das berichtet das Hauptzollamt Braunschweig in einer Pressemitteilung.



Schon bei der ersten Durchsicht der enthaltenen Waren wurden unter anderem diverse selbst hergestellte sowie handelsüblich verpackte Lebensmittel sowie eine Oralpaste festgestellt, die möglicherweise als Arzneimittel zählt und somit einem Einfuhrverbot unterliegen kann. Aufgrund der Unklarheiten wurde zur Aufklärung, ob es sich dabei tatsächlich um ein Arzneimittel handele, die Überlassung der Ware ausgesetzt und eine Kontrolle beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt in die Wege geleitet. Die Beteiligte wurde mit entsprechender Information wieder nach Hause geschickt und sollte von den Beamten eine Rückmeldung erhalten, sobald alle Überprüfungen durch die Marktüberwachungsbehörden abgeschlossen sind.

Weitere Kontrollen führen zum Tabletten-Fund


Im Rahmen der parallellaufenden Vorbereitungen zur Wertermittlung wurde die Sendung einige Tage später erneut vollständig geöffnet und der Inhalt einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Im Verlauf dieser Kontrolle wurden mehrere Blister mit Tabletten gefunden, die zunächst nicht offen erkennbar waren. Sie wurden gezielt in oder an anderen Waren angebracht und die Umverpackungen dieser Waren so hergerichtet, dass die Tabletten auf den ersten Blick nicht zu sehen waren. So befanden sich Arzneimittel unter anderem in Kaffeeverpackungen, die im Bodenbereich wieder verschlossen worden waren, in Kleidungsstücken und zwischen Tüten mit frittiertem Knoblauch sowie an weiteren Verpackungsgegenständen, an deren Rückseiten die Arzneimittel befestigt bzw. verklebt waren.

Die Verbringungsweise war geeignet, das Vorhandensein der Arzneimittel bei einer oberflächlichen Kontrolle zu verschleiern. Das Gewerbeaufsichtsamt bestätigte, dass es sich bei allen gefunden Tabletten um Arzneimittel handelt, die zum Teil verschreibungspflichtig sind, und die dementsprechend einem Einfuhrverbot unterliegen.

In Summe wurden 106 Blister mit insgesamt 760 Tabletten in den Verstecken sichergestellt.

Die Empfängerin des Pakets erwartet nun ein Strafverfahren wegen Bannbruches nach § 372 Abs. 1 Abgabenordnung i.V.m. § 73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz, da ein Verstoß gegen die Einfuhr von Arzneimitteln vorliegt. Der Vorgang wurde vom Zollamt Wolfsburg an das Sachgebiet F - Ahndung des Hauptzollamts Braunschweig abgegeben