Zahnärzte können sich nicht schützen - Schwerpunktpraxen behandeln COVID-19 Patienten

Notwendige Behandlungen sollten trotz der Lage nicht verschleppt werden - Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes könnte die Folge sein.

von


(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. Während Friseure, Nagelstudios, Kosmetikstudios und sogar Tätowierer sich theoretisch irgendwie vor der beim neuartigen Coronavirus primären Tröpfcheninfektion schützen können, haben Zahnärzte kaum eine Chance. Es herrscht Ausnahmesituation - Auch für Patienten. Denn laut einer Landesverordnung dürfen Zahnärzte nur medizinisch notwendige Behandlungen durchführen. "Leider gibt es in Niedersachsen - im Gegensatz zu Bayern oder Baden-Württemberg - keine Erläuterungen zu dieser Verordnung, was zu Verunsicherung auch aufseiten der Zahnärzte geführt hat", kritisiert Dr. Michael Loewener, Sprecher der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN).


Loewener berichtet, dass nicht nur Zahnärzte aus Sorge um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter aufschiebbare Behandlungen vermeiden. Auch Patienten hätten ihre Termine zum Großteil abgesagt. "Allerdings erfolgen schon lange bei der Behandlung der Patienten entsprechende hygienische Schutzmaßnahmen - Mund-Nasen-Schutzmasken, Brille, Handschuhe, Desinfektion aller Oberflächen - was nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts bei nicht COVID-19 Infizierten auch ausreicht", berichtet Loewener. Für die an COVID-19 erkrankten oder in Quarantäne befindlichen Patienten hätten sich Schwerpunktpraxen freiwillig zur Verfügung gestellt, die im Notfall eine Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Zahnproblemen gewährleisten sollen. Infizierte oder unter Quarantäne gestellte Patienten sollten sich laut der Zahnärztekammer bei einem zahnmedizinischen Notfall zunächst mit ihrem Hauszahnarzt oder dem zahnärztlichen Notdienst telefonisch in Verbindung setzen, über die die Abklärung der Behandlungsmöglichkeiten erfolgen soll.

In dieser Situation haben viele Zahnärzte Kurzarbeit beantragt. Gleichzeitig hoffen man, ähnlich wie für die Ärzte schon beschlossen, auf einen "Rettungsschirm" zur Abmilderung der Umsatzrückgänge. "Die Angst unter den Zahnärzten und den Mitarbeitern ist ebenso unterschiedlich zu erkennen, wie in der Gesamtheit der Bevölkerung", berichtet Loewener und warnt: "Ein verschleppter Besuch beim Zahnarzt die gleiche Gefahr wie beim Allgemeinmediziner, nämlich eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes."


mehr News aus der Region