Zensus 2021: Testphase startet im Oktober


Beim neuen Zensus soll möglichst viel online über die Bühne gehen und wenig mit der Hand ausgefüllt werden müssen. Symbolfoto: pixabay
Beim neuen Zensus soll möglichst viel online über die Bühne gehen und wenig mit der Hand ausgefüllt werden müssen. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Hannover. Im Jahr 2021 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Dieser sieht nicht nur die Erhebung von Bevölkerungsdaten vor, sondern auch eine Gebäude- und Wohnungszählung bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise bei allen Verwalterinnen und Verwaltern von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) befragt im Oktober 2019 im Rahmen einer Testerhebung zirka 5.000 Eigentümerinnen und Eigentümer von niedersächsischen Immobilien. Das teilt das LSN in einer Pressemitteilung mit.


Die zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger erhalten ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen. Im Rahmen der Befragung sind beispielsweise Angaben zur Art des Gebäudes sowie Zahl der Wohnungen, zum Baujahr, zu der Heizungsart, der Wohnfläche und der Zahl der Räume zu machen. Die Beantwortung des Online-Fragebogens dauert maximal 10 Minuten. Die angeschriebenen Personen können bis zum 28. Oktober 2019 an der freiwilligen Befragung teilnehmen.

Ziel ist die Erprobung des neu entwickelten Online-Fragebogens sowie die Identifikation von Verbesserungspotenzial. Ein Online-Fragebogen bietet sowohl für die Befragten als auch für die statistischen Ämter erhebliche Vorteile. Neben der Verbesserung der Ergebnisgenauigkeit soll die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich gehalten werden. So bekommen die Befragten durch eine gezielte Filterführung nur die Fragen angezeigt, die sie tatsächlich beantworten müssen. Zudem sind Online-Befragungen wesentlich ressourcenschonender als postalische Befragungen mit gedruckten Papierfragebogen.

Der Datenschutz ist gewährleistet


Die Informationen zu den zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern stammen von den für die Grundsteuer zuständigen Stellen. Auf der Grundlage desParagraphen 12 Zensusvorbereitungsgesetz sind sie an das LSN übermittelt worden. Der Datenschutz und die Geheimhaltung sind umfassend gewährleistet. So werden die Rückmeldungen der Befragten im Rahmen der statistischen Geheimhaltung anonymisiert verarbeitet. Sie dienen ausschließlich der Optimierung des später angewandten Fragebogens und werden nicht für anderweitige Zwecke genutzt.

Weitere Informationen zum Zensus 2021 finden Sie im Internetangebot des LSN sowie unter www.zensus2021.de.

"Wir bitten alle ausgewählten Bürgerinnen und Bürger: Nehmen Sie sich bitte die Zeit und helfen Sie uns, die Unterlagen für den Zensus 2021 besser zu gestalten!", so das LSN.


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