Braunschweig. Am Montag, 3. April, startet am Landgericht Braunschweig der Prozess gegen einen 28-jährigen Angeklagten wegen Zuhälterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution.
Der Angeklagte befinde sich aktuell aufgrund einer anderen Strafsache in Haft. Seine Taten soll er zwischen 2019 und dem 10. November 2021 in Braunschweig aber auch andernorts verübt haben. In acht Fällen soll er Frauen dazu gebracht haben, als Prostituierte für ihn zu arbeiten. Dabei soll er die Organisation, wie etwa Fahrten in die jeweilige Stadt, die Reservierung des Hotelzimmers und die Erstellung eines Internetinserats geregelt haben. Ferner soll er für die jeweilige Frau ein „Arbeitshandy“ unterhalten und über dieses sodann mit den Freiern jeweils Termine und Vereinbarungen getroffen haben.
Die Hälfte behielt er selbst
Während der Arbeitszeit habe er von den Frauen verlangt, mit dem Angeklagten Kontakt zu halten und über ein drei Stufen System einen Freierbesuch zu dokumentieren. Die Frauen hätten diverse Abgaben an den Angeklagten für Hotels, Internetinserate und andere Dinge leisten müssen und zudem grundsätzlich 50 Prozent des Arbeitslohns abgeben müssen.
Bislang wurde ein Fortsetzungstermin festgelegt. Dieser soll am Mittwoch, 5. April, stattfinden.
Aktualisiert: Das Urteil steht
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