Braunschweiger Zuhälter verurteilt: Er hielt sich acht Frauen

Am heutigen Mittwoch wurde das Urteil im Prozess eines 29-jährigen Braunschweigers gefällt: Er stand wegen Zuhälterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution vor Gericht.

von


Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: pixabay

Braunschweig. Vor dem Landgericht Braunschweig musste sich am heutigen Mittwoch ein 29-jähriger Braunschweiger verantworten. Dieser saß zwar bereits wegen einer anderen Sache in Haft, dieses Mal ging es aber um Zuhälterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution. Das Landgericht fällte ein Urteil.



Dem Mann wurde vorgeworfen acht Frauen zur Prostitution genötigt zu haben. Er hatte die Frauen als Zuhälter "betreut", sie mit Diensthandys ausgestattet und ihnen Vorgaben gemacht. Überdies behielt er 50 Prozent der Einnahmen ein. Unter den Frauen, die er zu Sexdienstleistungen bewegt hatte, seien auch sehr junge Frauen unter 21 Jahre dabei gewesen. Stattgefunden haben sollen die Taten zwischen 2019 und 2021, unter anderem in Braunschweig.

Am heutigen Mittwoch fand der zweite und letzte Termin in der Sache vor dem Landgericht Braunschweig statt. Prozessstart war am Montag. In nur zwei Verhandlungstagen konnte das Gericht nun allerdings ein Urteil fällen, da sich der Angeklagte wohl geständig zeigte, so geht es aus einem Bericht der Braunschweiger Zeitung hervor. Damit sei den betroffenen Frauen eine Aussage erspart geblieben.

Das Urteil


Der Angeklagte habe bereits eine bewegte Drogenvergangenheit hinter sich - die ihn letztlich auch dazu bewegt habe, durch die Zuhälterei an Geld zu kommen. Bei dem Urteil hätte berücksichtigt werden müssen, dass er bereits einige Vorstrafen auf dem Kerbholz hatte, unter anderem Körperverletzung, Diebstahl und die Verletzung einer Bewährungsfrist. Mildernd habe sich ausgewirkt, dass er sich geständig gezeigt habe, auch hätte er die Frauen gehen lassen, wenn sie keine Lust mehr gehabt hätten. Der Richter verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Kriminalität Justiz