Zwei rechte Straftaten im ersten Quartal in Wolfenbüttel

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Im Landkreis Wolfenbüttel wurden zwei rechte Straftaten registriert. Symbolfoto: Alexander Panknin
Im Landkreis Wolfenbüttel wurden zwei rechte Straftaten registriert. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Wolfenbüttel. Laut Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage zu den rechten Straftaten im ersten Quartal 2017, wurden im Landkreis Wolfenbüttel zwei rechte Straftaten registriert. Einer hatte demnach einen fremdenfeindlichen Hintergrund.


Im Rahmen ihres Berichtes merkt die Landesregierung an, was sie unter politisch motivierter Kriminalität versteht. Unter anderem heißt es in der Bemerkung:
„Man spricht von rechter Kriminalität, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind. Der wesentliche Kerngedanke einer „rechten“ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit/Ungleichwertigkeit der Menschen. Dies trifft insbesondere auf Delikte zu, bei denen Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren.“

Die Zahlen in der Übersicht


In Niedersachsen wurden laut Landesregierung insgesamt 291 rechte Straftaten allein im ersten Quartal dieses Jahres registriert. „Spitzenreiter“ ist die Landeshauptstadt Hannover mit 36 Fällen, gefolgt von Göttingen und dem Landkreis Hannover (ohne Landeshauptstadt) mit 17 Fällen. Dicht dahinter reiht sich die Kreisfreie Stadt Braunschweig mit 15 Straftaten ein. Dagegen stehen Gifhorn und Helmstedt bei je vier Straftaten, allerdings kein einziges Gewaltdelikt darunter. In Wolfenbüttel gab es zwei, in Wolfsburg wurde sogar nicht eine einzige Straftat registriert.

Auf die Frage nach der Zahl der Verurteilungen lautete die Antwort: „Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit dem Verstreichen des ersten Quartals sind die polizeilichen Ermittlungen sowie die justiziellen Verfahren noch nicht in jedem Fall abgeschlossen. Mitteilungen der Staatsanwaltschaften an die zuständige Polizeidienststelle über Verfahrenseinstellungen beziehungsweise Verfahrensausgänge sind noch nicht vollständig im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem eingepflegt.“


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