Niedersachsen. Die Landesregierung arbeitet derzeit an einer Fortschreibung der Corona-Verordnung. Sie soll noch am heutigen Montagabend in die Abstimmung gehen, am Donnerstag im Sozialausschuss erörtert, am Freitag veröffentlicht werden und am kommenden Samstag in Kraft treten. Das teilt die Niedersächsische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung mit.
Vorgesehen sind im Wesentlichen eine Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) von letzter Woche Donnerstag sowie zusätzliche Möglichkeiten bei der Anwendung der in Niedersachsen bereits seit dem 25. November geltenden 2G+ Regelung.
Hier eine kurze Übersicht über die Änderungen, die die Landesregierung vorschlagen wird:
- Strenge Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte: ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit. Kindergeburtstage sind also weiter möglich.
- Private Zusammenkünfte von (ausschließlich Geimpften und Genesenen) sollen ab der Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen zukünftig nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Personen drinnen und 200 Personen draußen zulässig sein.
- Bei Veranstaltungen soll in Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen zukünftig drinnen wie draußen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten, auch im Sitzen.
Veranstaltungen sollen kleiner werden
Die zulässigen Veranstaltungen sollen „kleiner“ werden. In Warnstufe 1 und darunter dürften – so wird vorgeschlagen werden – nur noch Veranstaltungen bis 5.000 Personen drinnen und 10.000 draußen stattfinden, allerdings ab 2.500 Personen drinnen und 5.000 Personen draußen nur noch mit einer maximalen Auslastung von 30 Prozent. In Warnstufe 2 wären dann nur noch Veranstaltungen bis 2.500 Personen drinnen und 5.000 Personen zulässig und in Warnstufe 3 beziehungsweise Hotspot-Regionen nur bis 500 Personen.
- Ein generelles Verbot soll in Warnstufe drei und in regionalen Hotspots auch für Messen gelten.
- Weihnachtsmärkte und Diskotheken sollen in Warnstufe drei und in allen regionalen Hotspots schließen müssen.
Wie in der letzten MPK beschlossen, soll der Zutritt zum Einzelhandel ab Warnstufe 2 auf geimpfte und genesene Personen begrenzt werden. Dies soll nicht für Geschäfte der Grundversorgung und für Apotheken gelten. Überall im Einzelhandel soll es jedoch ab Warnstufe 2 eine strenge Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske geben. Das würde dann auch im ÖPNV gelten.
Erleichterungen für die 2G+ Regel
Generell sollen jedoch zwei Erleichterungen für die 2G+ Regel in die Corona-Verordnung aufgenommen werden. Die eine Erleichterung betrifft die Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Außerdem sollen in der Warnstufe 2 die Inhaber von Gastronomiebetrieben oder die Anbieter von körpernahen Dienstleistungen sowie Veranstalterinnen und Veranstalter die Möglichkeit haben, auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann würde in diesen Einrichtungen 2G statt 2G+ gelten. Bei körpernahen Dienstleistungen soll 2G überall dort gelten, wo in Kleinstbetrieben nie mehr als eine dienstleistende Person und eine Kundin oder ein Kunde zusammenkommen. Anders allerdings bei der Prostitution: Dort bleibt es in jedem Fall bei 2G+.
Für den Hallensport soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einer Begrenzung auf 10 Quadratmeter pro sporttreibende Person ebenfalls auf Tests zu verzichten. Auch dort bliebe es dann bei 2G.
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