Region. Vergangene Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen den Ausbau der A39 nördlich von Wolfsburg abgewiesen. Bei den Befürwortern des Projekts war die Erleichterung groß. Ebenso die Hoffnung, dass nun zügig mit dem Lückenschluss in Richtung Lüneburg begonnen wird. Doch hier heißt es offenbar: „Zu früh gefreut".
Nach dem erfolgten Urteil ist der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den Bauabschnitt zwischen Weyhausen und Ehra rechtskräftig. Auf Anfrage von regionalHeute.de teilt das Bundesministerium für Verkehr mit, dass die Autobahn GmbH des Bundes weiterhin daran arbeite, auch für die anderen sechs Bauabschnitte bestandskräftiges Baurecht zu erzielen. Doch mit einem Baustart ist vorerst nicht zu rechnen. Auch im Landkreis Gifhorn nicht.
Es fehlt das Geld
Der Grund ist einfach: Es fehlt das Geld. Das Bundesverkehrsministerium erklärt die Hintergründe: "Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 liegen nun der Entwurf des Haushalts 2027 und die für den Bundesfernstraßenbau sehr wichtige neue mittelfristige Finanzplanung bis 2030 vor. Bedingt durch die sinkenden Lkw-Mauteinnahmen in Folge des erwarteten Hochlaufs der Elektromobilität im Schwerverkehr, die wirtschaftliche Entwicklung und die allgemeinen Konsolidierungsbedarfe im Haushalt verbleiben die Investitionen der Bundesfernstraßen bis 2030 auf dem Niveau der bisherigen Planungen." Demgegenüber stünde die dynamische Entwicklung des Baupreisindex für die Bundesfernstraßen von fast 40 Prozent seit 2021.
Doch was heißt das konkret für die A39? "Mit der derzeitigen Mittelausstattung sind auch die laufenden Projekte noch nicht vollumfänglich durchfinanziert und es sind derzeit keine neuen Baufreigaben von Streckenprojekten möglich; dies gilt auch für den jetzt mit bestandskräftigem Baurecht versehenen Abschnitt der A 39", heißt es aus dem Ministerium.
Gibt es neue Hoffnung?
In Berlin hofft man nun auf ein noch nicht verabschiedetes Gesetz. Das Bundesministerium für Verkehr habe hinsichtlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten Kreditfähigkeit und Einnahmekompetenz der Autobahn GmbH einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Finanzierung zusätzlicher Investitionen ab dem Jahr 2027 ermöglichen würde. Im Klartext heißt das aber auch: In diesem Jahr wird sich wohl nichts mehr tun in Sachen A39-Ausbau.

