Ab 2. April fallen vermutlich fast alle Corona-Maßnahmen weg

Der niedersächsische Ministerpräsident sieht nun die gesamte Verantwortung beim Bund.

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Ministerpräsident Stephan Weil. Archivbild
Ministerpräsident Stephan Weil. Archivbild | Foto: Marvin König

Niedersachsen. Nach dem am heutigen Freitag von Bundestag und höchstwahrscheinlich auch Bundesrat abgesegneten neuen Bundesinfektionsschutzgesetz werden ab Anfang April vermutlich fast alle Corona-Beschränkungen wegfallen. Für die am Dienstag noch ins Gespräch gebrachte niedersachsenweite Hotspot-Regel, sieht Ministerpräsident Stephan Weil nicht die nötigen Voraussetzungen. Das teilte er am Freitagvormittag in einer Pressekonferenz mit.



Weil betonte, dass es bei der gestrigen Bund-Länder-Konferenz in Sachen Corona keine Einigkeit zwischen den Ländern und der Bundesregierung gegeben habe. Dies sei nun ein Paradigmenwechsel in der Pandemie. Zuvor hätte man stets versucht auf einen Nenner zu kommen, und die Länder hätten die Maßnahmen im Namen des Bundes umgesetzt. Was nun ab April passiere, liege einzig in der Verantwortung des Bundes, so Weil.

Nur wenige Maßnahmen bleiben


Nach Ablauf der Übergangsfrist am 2. April, gelten dann in Niedersachsen nur noch wenige Corona-Regeln. So gilt weiter die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Altenheimen, Arztpraxen und dem ÖPNV. In Schulen und Kitas und Pflegeeinrichtungen bleibt dagegen die Testpflicht erhalten. 2G oder 3G-Zugangsbeschränkungen, ausgedehnte Maskenpflicht oder ein Abstandsgebot sind dann nur noch in den sogenannten Hotspots möglich. Doch Ministerpräsident Stephan Weil sieht kaum Möglichkeiten, diese umzusetzen. Die hier vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen führten dazu, dass es eher eine Hotspot-Verhinderungsregel sei. So hoch seien die rechtlichen Hürden. Da die Infektionslage erfahrungsgemäß in einem Flächenland wie Niedersachsen sehr variiere, sei ein flächendeckender Hotspot für das ganze Land kaum begründbar. Da der Landtag in jedem Fall eine Hotspot-Verfügung absegnen müsse, sei es auch nicht realistisch, dass dieser für jeden Einzelfall eine Sondersitzung einberufe. Ein Vorratsbeschluss, dass eine Hotspot-Situation unter klar definierten Voraussetzung eintrete, sei rechtlich nicht möglich.


Weil kritisierte daher, dass den Ländern ab April viele Instrumente ganz prinzipiell nicht mehr zur Verfügung stünden. Spätestens im Herbst, wenn wieder mit einer Verschärfung der Situation zu rechnen sei, reiche der Instrumentenkasten nicht mehr aus.


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