Ab heute: Viele Geldstrafen für Tempo-Sünder verdoppelt

Ein neuer Bußgeldkatalog ist in Kraft getreten. Bei unerlaubtem Nutzen der Rettungsgasse droht ein Fahrverbot. Auch falsch Parken wird teurer.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Deutschland. Im vergangenen Jahr war die Novelle des Bußgeldkataloges im Straßenverkehr gerichtlich gescheitert (regionalHeute.de berichtete). Doch nun steht der zweite Versuch an. Nachdem Anfang Oktober auch der Bundesrat der Änderung zugestimmt hat, tritt am heutigen Dienstag ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Vor allem Tempo-Sünder müssen dann tiefer in die Tasche greifen. regionalHeute.de hat für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.


Ob innerorts oder außerorts - alle Geldstrafen für Geschwindigkeitsverstöße haben sich deutlich erhöht. Zum Großteil sogar verdoppelt. Selbst ein Verstoß bis zu 10 km/h kostet jetzt innerorts 30 Euro und außerorts 20 Euro. Die Verdoppelung der Strafen zieht sich bis zu einer Übertretung von bis zu 60 km/h hin. Diese kostet nun innerorts 560 statt 280 und außerorts 480 statt 240 Euro. Wer noch schneller unterwegs ist, musste bereits zuvor tief in die Tasche greifen. Doch auch diese Sätze wurden nochmals erhöht. Wer mehr als 70 km/h zu schnell ist, zahlt nun innerorts 800 statt 680 und außerorts 700 statt 600 Euro.


Fahrverbot für Nutzung der Rettungsgasse


Anders als in der gescheiterten Bußgeldverordnung aus dem letzten Jahr gibt es bei den Geschwindigkeitsverstößen nun doch keine Verschärfung der Sanktionen durch Punkte und Fahrverbote. Sein Auto für einen Monat stehen lassen muss dagegen derjenige, der eine Rettungsgasse dafür nutzt, um selbst schneller voranzukommen. Dazu wird ein Bußgeld von mindestens 240 Euro fällig, das bei Gefährdung oder Beschädigung anderer auf bis zu 320 Euro ansteigen kann. Obendrauf gäbe es dann zwei Punkte in Flensburg.

Neu im Bußgeldkatalog ist eine Regel für LKW-Fahrer. Diese müssen künftig innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Andernfalls drohen 70 Euro Strafe. Außerdem wurde der Punkt "Auto-Posing" mit aufgenommen. Un­nötiger Lärm, ver­meid­bare Abgas­belästi­gungen oder nutz­loses Hin- und Her­fahren können mit bis zu 100 Euro geahndet werden.

Härteres Vorgehen gegen Zweite-Reihe-Parker


Auch im Bereich Parken wird vieles teurer. Einfache Verstöße im Halte- oder Parkverbot kosten nun 25 statt 15 Euro. Bei länger als einer Stunde mit Behinderung sind es künftig 50 statt 35 Euro. Unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz kostet jetzt 55 statt 35 Euro. Genauso viel muss man zahlen, wenn man einen Stellplatz für E-Autos oder Car-Sharing missbräuchlich nutzt. Deutlich teurer wird das Zweite-Reihe-Parken oder das Verstellen von Rad- und Fußwegen. Statt bis zu 30 werden nun bis zu 80, bei Unfällen sogar 100 Euro fällig. Auch Punkte drohen hier..


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