Abgasskandal: VW muss eine Milliarde Euro Bußgeld zahlen


VW Volkswagen Wolfsburg Foto: Sandra Zecchino
VW Volkswagen Wolfsburg Foto: Sandra Zecchino | Foto: Sandra Zecchino

Braunschweig/Wolfsburg. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist im Verfahren um den Abgasskandal bei Volkswagen zu einem Ergebnis gekommen. Wie die Staatsanwaltschaft am heutigen Mittwoch mitteilte, muss VW nun eine Milliarde Euro Bußgeld zahlen.


Gegen die VW-AG ist wegen der Verletzung von Aufsichtspflichten ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro verhängt worden. Es handelt sich um eine der höchsten Geldbußen, die jemals in der Bundesrepublik Deutschland einem Unternehmen auferlegt worden ist.

Die VW-AG hat Organisationsmängel eingeräumt und die Höhe der geforderten Summe akzeptiert. Die Zahlung des Betrages soll binnen sechs Wochen an das Land Niedersachsen erfolgen, das nach dem Gesetz Zahlungsempfänger der Geldbuße ist.

Der rechtliche Hintergrund


"Grundlage des Ordnungswidrigkeitenverfahrens war und ist die Verletzung von Aufsichtspflichten in Betrieben und Unternehmen nach § 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (kurz : OWiG). Danach kann – anders als in den strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die sich immer nur gegen lebende Personen richten können – auch ein Unternehmen mit Geldbuße belegt werden, wenn festgestellt wird, dass erforderliche Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen worden und dadurch strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen erfolgt sind. Es handelt sich um eine der wenigen Möglichkeiten nach deutschem Recht, Unternehmen direkt für Fehlverhalten von Mitarbeitern mit Zahlungspflichten in Form von Bußgeldern zu belegen", erklärt die Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Diese Verletzung der Aufsichtspflicht sei bei der juristischen Prüfungfestgestellt worden. Sie beziehe sich allerdings ausschließlich auf die Abgasmanipulationen bezüglich des Ausstoßes von Stickoxiden bei den Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288 (Gen.3 NAR). Ansatzpunkt der strafrechtlichen Relevanz sei, dass mit dem Einbau der Abschalteinrichtung in den mit diesen Motoren ausgestatteten Kraftwagen Fahrzeuge produziert worden seien, die nicht der Typgenehmigung entsprochen hätten.

Eine Milliarde Euro


Die Höhe der Geldbuße setzt sich zusammen aus einem sogenannten Ahndungs- sowie einem Abschöpfungsteil, so die Staatsanwaltschaft. "Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist auf einen Betrag von fünf Millionen Euro erkannt worden. Das ist die höchstmögliche Summe, die das Gesetz für die fahrlässige Verletzung von Aufsichtspflichten vorsieht."
Die weiteren 995 Millionen Euro würdenden Bereich der Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile betreffen. Hier seiendie durch die VW-AG aufgrund der „Diesel-Manipulationen“ ersparten Aufwendungen in Ansatz gebracht worden.

Dabei müssten den ersparten Aufwendungen unter anderem die Kosten von VW etwa für die Umrüstung der Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Zustand gegenübergestellt werden.
Bei dieser Ermessensentscheidung und der eingeforderten Höhe der Summe sei unter anderem auch berücksichtigt worden, dass durch die Höhe der Zahlung nicht die Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Zahlungsansprüche von Bürgern gegen die VW-AG gefährdet werden soll. "Aus alledem ergibt sich die von der Staatsanwaltschaft Braunschweig als angemessen und erforderlich angesehene Summe von einer Milliarde Euro."

Von der Entscheidung unberührt blieben sowohl die bei den Gerichten anhängigen zivilrechtlichen Verfahren, etwa die Klagen der Autokäufer, als auch die bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig weiter geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen derzeit insgesamt 49 Personen. Diese Verfahren würden gesondert betrachtet werden.


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