Änderungen zur maschinellen Arbeitsbescheinigung


Symbolfoto: Frederick Becker
Symbolfoto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Hildesheim/Peine. Betriebe müssen für ihren Arbeitnehmer, dessen Vertrag endet oder dem sie kündigen, eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers ist für die Berechnung des Arbeitslosengeldes eine Grundvoraussetzung.


Was viele Arbeitgeber nicht wissen: die Arbeitsbescheinigung kann auch erstellt werden, wenn die letzte Lohnabrechnung noch offen ist. „Mit der schnellen Überlieferung der Arbeitsbescheinigung an die Arbeitsagentur tragen Arbeitgeber dazu bei, dass ihrem ehemaligen Arbeitnehmer das Arbeitslosengeld zeitnah bewilligt und damit auch rechtzeitig ausgezahlt werden kann“, erläutert Carsten Glawatz, Geschäftsführer des Operativen Services der Agentur für Arbeit.

Viele Unternehmen nutzen zur elektronischen Übermittlung der Arbeitsbe- scheinigung noch veraltete Softwarelösungen, die ab dem 1. Juli 2018 nicht mehr von der Arbeitsagentur maschinell ausgewertet werden kann. Das hat zu Folge, dass für den Arbeitnehmer das Arbeitslosengeld nicht abschließend bearbeitet werden kann. Arbeitgeber finden das neue Formular zur maschinellen Erstellung der Arbeitsbescheinigung online unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen

Die Vordrucke für von Hand erstellte Bescheinigungen können weiterhin wie gewohnt genutzt werden.

Die Arbeitsagentur bietet auf www.arbeitsagentur.de in der Rubrik "Meine eServices" Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, Formulare und Anträge elektronisch an die zuständige Arbeitsagentur zu übermitteln. Registrierte Kunden können neben Arbeitslosengeld auch Berufsausbildungsbeihilfe, Insolvenzgeld sowie Eingliederungszuschüsse für neue Mitarbeiter oder Saison-Kurzarbeitergeld online beantragen. „Das spart Zeit und Kosten“, erklärt Glawatz. „Ohne längeren

Postweg kommen die Unterlagen schneller und bequemer zur Arbeitsagentur. Ein Online-Formularassistent unterstützt zudem beim Befüllen des Antrags und gibt Hinweise bei Fehlern. Eine Unterschrift ist nicht mehr notwendig.“

Bei Fragen können sich Betriebe an die kostenfreie Arbeitgeber-Hotline der Agentur für Arbeit unter 0800/455 55 20 wenden.


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