Ampel rügt Söder für geplante Klage gegen Länderfinanzausgleich

Die Ampel-Koalitionsfraktionen im Bundestag sehen die von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigte Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich kritisch.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Ampel-Koalitionsfraktionen im Bundestag sehen die von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigte Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich kritisch. "Das Pöbeln gegen den Länderfinanzausgleich ist da reine Wahlkampf-Folklore", sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, der "Welt".


Söder habe den Länderfinanzausgleich vor der letzten bayerischen Landtagswahl federführend verhandelt und als großen Wurf bezeichnet. Jetzt, da wieder Wahlen anstünden, drohe der Ministerpräsident mit Klage. Der CSU-Vorsitzende hatte in der "Bild am Sonntag" angekündigt, noch im ersten Halbjahr Klage gegen den "Länderkraftausgleich" genannten Verteilmechanismus beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen zu wollen. Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck wirft Söder "übertriebene Selbstbezogenheit" vor und mahnte: "Durch diese Krise kommen wir nur gemeinsam. Alle Länder profitieren auf ihre Weise vom Bund mit den anderen, Bayern beispielsweise durch bundeseinheitliche Strompreise, die die verfehlte Energiepolitik der CSU ausgleichen."

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer erinnerte daran, dass der Ausgleich auch mit Stimmen der CSU verabschiedet worden sei. "Es zeigt sich einmal mehr, dass die CSU auch in zentralen Fragen einen sehr begrenzten, fast schizophrenen Horizont hat." Christian Görke, finanzpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag und ehemaliger Finanzminister von Brandenburg, geht mit Söder ebenfalls hart ins Gericht: "Auch nach der letzten Änderung des Länderfinanzausgleichs bleibt die Finanzkraft Bayerns bei 108 Prozent, also acht Prozent über dem Länder-Durchschnittswert."

Wer das in der politischen Debatte verschweige oder verändern wolle, sei "nicht nur unredlich und unsolidarisch, sondern legt die Axt an die Angleichung der Lebensbedingungen in den ostdeutschen Ländern an". Bayern hat bereits zwei Mal Klage gegen den Länderfinanzausgleich eingereicht, 1999 und 2013. Die erste Klage endete mit einem Urteil, in dem der Karlsruher Gerichtshof eine Reform anordnete. Die zweite Klage, bei der Hessen Bayern unterstützte, wurde 2017 zurückgezogen, nachdem sich Bund und Länder auf den derzeit gültigen Mechanismus verständigt hatten.




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