Berlin. Die Fraktionen von FDP und Grünen sehen Änderungsbedarf am Corona-Schutzkonzept von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP). "Für das parlamentarische Verfahren gilt grundsätzlich das strucksche Gesetz", sagte FDP-Fraktionsgeschäftsführer Johannes Vogel der "Welt".
"Nachdem das Kabinett die finale Fassung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet hat, werden wir uns das genau ansehen, intern beraten und mit den anderen Koalitionsfraktionen sprechen." Das strucksche Gesetz besagt, dass kein Gesetzentwurf den Bundestag so verlässt, wie er hineingegangen ist. Schon jetzt sieht Vogel "Prüfungsbedarf" in der "berechtigten, tagesaktuellen Diskussion über Masken in Flugzeugen". Während derzeit für Passagiere und Personal in Flugzeugen und Fernzügen bundesweit eine Maskenpflicht gilt, hatten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mitsamt ihren Delegationen und den sie begleitenden Journalisten auf einem Flug nach Kanada auf diese Masken verzichtet - mit dem Argument, für Regierungsmaschinen gälten andere Regeln.
Klärungsbedarf bei Regelungen
Vor dem Flug könne man sich mit einem negativen PCR-Test von der Maskenpflicht befreien. Vogel sieht das nicht ein: "Sollte es zum Beispiel nicht mindestens auch auf kommerziellen Flügen Testausnahmen geben? Denn warum sollten auf einem Regierungsflug andere Regeln gelten? Wie sieht es zudem mit der europäischen Einheitlichkeit aus?", so der FDP-Politiker. "Die meisten Flüge starten ja im einen EU-Land und landen in einem anderen. Das sind Fragen, die wir zum Beispiel auch mit Sachverständigen beraten werden."
Auch die Grünen-Fraktion sieht noch Gesprächsbedarf. "In bestimmten Bereichen, wie zum Beispiel bei den Akuthilfen für die Unterstützung pflegender Angehöriger, gibt es noch Verbesserungsbedarf", sagte Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic der "Welt": "Die Sonderregelungen, die unter anderem beinhalten, dass pflegende Angehörige bis zu 20 Tagen der Arbeit fernbleiben dürfen, sollten ebenfalls bis Ende April 2023 verlängert werden. Damit können wir pflegende Angehörige, die äußerst wichtige Aufgaben übernehmen und aufgrund der Pandemie mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert sind, besser unterstützen." Zwar stelle der Regierungsentwurf eine gute Vorbereitung dar, dennoch werde man nach der "Anhörung von Expertinnen und Experten im Bundestag noch möglichen Verbesserungsbedarf identifizieren".
Lauterbach und Buschmann wollen ihren Anfang August vorgestellten Gesetzentwurf am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beschließen lassen und anschließend in der Bundespressekonferenz erläutern.
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