Arbeitslos kurz vor der Rente – was tun?

in Rente gehen oder Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen - Was die Betroffenen wissen sollten.

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Region. Wer kurz vor der Rente den Job verliert und keine neue Beschäftigung mehr findet, hat zwei Möglichkeiten: in Rente gehen oder Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Worauf bei der Entscheidung geachtet werden sollte, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn in einer Pressemitteilung.



Werden Arbeitnehmer arbeitslos, kurz bevor sie das Rentenalter erreicht haben, und finden keinen neuen Job mehr, können sie aktuell unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig die Rente beantragen – allerdings teilweise mit Abschlägen. Jedoch besteht bei vielen auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld statt Rente


„Für den Bezug von Arbeitslosengeld I spielt es keine Rolle, ob Betroffene bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen könnten“, sagt SoVD-Beraterin Christine Scholz. Diese Möglichkeit solle auf jeden Fall in Betracht gezogen werden, da eine Beantragung der Leistungen einige Vorteile mit sich bringe.

Bei einem vorgezogenen Renteneintritt müssen Betroffene häufig Abschläge von bis zu 14,4 Prozent in Kauf nehmen. „Im Gegensatz dazu erhöht der Bezug von Arbeitslosengeld I die spätere Rente, da auch die Arbeitslosenzeit als Versicherungszeit angerechnet wird. Die Arbeitsagentur zahlt auf der Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttogehalts auf das Rentenkonto ein“, informiert Scholz. Zudem falle das Arbeitslosengeld I oft höher aus als die vorgezogene Altersrente.

Nicht für Rente nach 45 Jahren


Ein Anspruch auf die Leistungen besteht für 24 Monate und höchstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Problematisch kann es jedoch sein, wenn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden soll aufgrund von 45 Versicherungsjahren. In diese 45 Jahre fallen die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn nicht mit hinein, wenn es sich um Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges handelt.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema sind die Berater des SoVD in Gifhorn gerne Ansprechpartner. Der Verband kann telefonisch unter 05371 3685 oder mit einer E-Mail an info.gifhorn@sovd-nds.de kontaktiert werden.

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