Auf zur Brockenwanderung - Sachsen-Anhalt lässt bald wieder Reisen zu

Im Zuge der Lockerungen in unserem benachbarten Bundesland werden auch Hotels, Pensionen und Campingplätze wieder geöffnet.

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Wanderungen auf den Brocken werden wieder möglich.
Wanderungen auf den Brocken werden wieder möglich. | Foto: aktuell24(KR)

Region. Erstmals seit der Wende zerschnitt ein - diesmal unsichtbares - Band den Harz zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Das Land hatte die Einreise zu touristischen Zwecken zur Eindämmung der Corona-Pandemie verboten. Zum Shoppen von Helmstedt nach Magdeburg konnte schon ein Bußgeld nach sich ziehen, ebenso das Verlaufen im Harz oder eine Wanderung auf den Brocken. Damit soll ab dem 28. Mai Schluss sein. Wie die Staatskanzlei in Magdeburg mitteilt, soll das Kabinett am 26. Mai über die Lockerungen im "Sachsen-Anhalt-Plan" abstimmen, die dann am 28. Mai in Kraft treten sollen.


Ab dem 28. Mai werden Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt für Touristen aus dem Inland wieder möglich sein, heißt es in dem vorliegenden Dokument. Dies gelte auch für die touristische Beherbergung in Hotels, Pensionen und anderen Unterkünften, für Zelt- und Campingplätze und Wohnmobilstellplätze, Ferienhäuser, Ferienhausparks und Ferienwohnungen sowie für Yacht- und Sportboothäfen.

Einhaltung der Hygienevorschriften weiter notwendig


Die Regelungen für Touristen aus dem Ausland werde man den auf Bundesebene getroffenen Regelungen für den grenzüberschreitenden Verkehr unterstellen. Die Öffnung erfordere die Einhaltung von Hygienevorschriften, sowie das Führen von Gästelisten zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen. Wellnessbereiche im Beherbergungsgewerbe dürfen unter Einhaltung von Hygienevorschriften ebenfalls geöffnet werden.

Auch die Ausflugsschifffahrt könne ab dem 28. Mai unter Auflagen (Hygienevorschriften und Gästelisten) ihren Betrieb wieder aufnehmen. Bei touristischen Busreisen gelten die gleichen Regelungen wie im ÖPNV - es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Was bis zum 28. Mai gilt, lesen Sie hier: Warum ein Ausflug nach Sachsen-Anhalt teuer werden kann

Bis zu 400 Euro Strafe


Auch der Goslarer Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne (CDU) weist in einer aktuellen Pressemitteilung noch einmal auf die drastischen Strafen hin, die Reiselustigen noch bis zum 28. Mai bei einer Einreise nach Sachsen-Anhalt ohne triftigen Grund drohen. Der Bußgeldkatalog aus Sachsen-Anhalt sieht aktuell bis zu 400 Euro Strafe vor, wenn Personen aus anderen Bundesländer als Touristen einreisen. Der Abgeordnete äußerte sich zuletzt ablehnend gegenüber diesen drastischen Strafen: „Es kann nicht sein, dass wir den Harz seit Jahren als großes, länderübergreifendes Tourismusziel attraktiv machen wollen, jetzt aber eine vor 30 Jahren gefallene innerdeutsche Grenze, wenn auch unsichtbar, wieder aufgebaut wird“, so Kühne. Reisen zu touristischen Zwecken in weiter entfernte Bundesländer seien möglich, die Naherholung hier vor der Haustür, beispielsweise eine Fahrt mit der Brockenbahn, sei nur Bewohnern aus Sachsen-Anhalt vorbehalten. „Das sorgt bei den Menschen für Unverständnis und Unmut. Hier müssen wir eine schnelle, pragmatische Lösung finden“, fordert Kühne.


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