Region. Tückisch an vielen Gefahren ist, dass sie auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Das kann auch für niedersächsische Fließ- und Stillgewässer gelten, die von außen betrachtet scheinbar sicher wirken. Das kühle Nass lockt bei hohen Temperaturen viele Menschen an, birgt aber auch Risiken, die zur tödlichen Gefahr werden können. Mit Blick auf das hochsommerliche Wetter mahnt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu besonderer Vorsicht bei allen Erholungsaktivtäten am, im und auf dem Wasser.
„Auch vermeintlich stille Gewässer können sehr gefährlich sein. Besondere Risiken bestehen an Bauwerken wie zum Beispiel Wehranlagen, Schleusen, Sperrwerken, Hafenanlagen und Brücken sowie in Gewässern mit Schiffs- und Bootsverkehr. Das wissen wir im NLWKN durch unsere tägliche Arbeit an und auf verschiedenen Gewässern nur zu gut“, berichtet Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs „Betrieb und Unterhaltung“ im NLWKN. Besondere Vorsicht gilt vor allem auch in der Nähe von Dükern. Hierbei handelt es sich um Bauwerke, die ein Gewässer in meist komplett mit Wasser gefüllten Rohren oder Tunneln unter einem anderen Gewässer oder einem Bauwerk hindurchleiten.
Gefahr wird oft unterschätzt
Der Landesbetrieb unterhält niedersachsenweit verschiedene Gewässer, wie den Ems-Jade-Kanal, die Hase oder Abschnitte der Hunte und der Aller. Vielerorts stellen NLWKN-Mitarbeitende regelmäßig fest, dass Erholungssuchende die Gefahren unterschätzen und Warnschilder ignorieren. Zwar erlaubt das niedersächsische Wassergesetz grundsätzlich das Baden und einige weitere unmotorisierte Wassersportarten, wie Rudern und Paddeln, in und auf den „natürlichen fließenden Gewässern“, also auf Flüssen. Dies ist aber keine Garantie, dass dies überall auch möglich und verantwortbar ist. Im Gegenteil: Leichtsinniges Verhalten kann hier schnell ernsthafte Konsequenzen haben, insbesondere in den Bereichen, in denen erhöhte Strömungen herrschen.
Behörde mahnt zur Vorsicht
„Es ist verständlich, dass ein Sprung ins kühle Nass oder eine Paddeltour gerade bei hohen Temperaturen sehr verlockend ist. Auch viele von uns genießen Erholung am, im und auf dem Wasser. Aber wir können nur dringend zu besonderer Vorsicht raten und appellieren, sich vorab gründlich zu informieren, die Gefahren nicht zu unterschätzen und die eigenen Fähigkeiten nicht zu überschätzen“, so Drosten. Zum Schwimmen beispielsweise sind Freibäder und bewachte, ausgewiesene Badestellen mit entsprechend geschulter Aufsicht die deutlich sicherere Alternative. Der NLWKN bittet niedersachsenweit um besondere Vorsicht an Gewässern, um die Einhaltung der Verbote sowie um eine verantwortungsbewusste Freizeitgestaltung. Eltern werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht aktiv wahrzunehmen.
Naturschutz und andere Maßgaben beachten
Der NLWKN weist zudem darauf hin, dass der sogenannte Gemeingebrauch lokal aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der Natur verboten oder eingeschränkt werden kann. Konkretes wird dann durch entsprechende Verordnungen, unter anderem Gemeingebrauchsverordnungen der jeweils zuständigen Wasserbehörden oder Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebietsverordnungen der örtlichen Unteren Naturschutzbehörden, festgelegt. Die Verordnungen können bei den jeweiligen Behörden eingesehen und häufig auch im Internet heruntergeladen werden. Wer schwimmen, rudern oder paddeln will, sollte sich also im Vorfeld sorgfältig informieren, stets vorsichtig sein und mit dem eigenen Verhalten mithelfen, sich, andere und die Natur zu schützen.
Auf Seen, an Talsperren und in Kanälen gilt: Baden und Wassersport sind grundsätzlich nicht erlaubt. Für einige Seen und Kanäle haben die zuständigen Behörden aber in sogenannten Gemeingebrauchsverordnungen Nutzungen erlaubt und geregelt. Die vom NLWKN erlassenen Gemeingebrauchsverordnungen können hier heruntergeladen werden.

