Bericht: Kostenexplosion bei Anti-Drohnen-System

Bei dem zentralen Projekt, mit dem die Bundeswehr in die Lage versetzt werden soll, feindliche Angriffe mit Drohnen abwehren zu können, kommt es offenbar zu einer Kostenexplosion.

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Verteidigungsministerium (Archiv)
Verteidigungsministerium (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Bei dem zentralen Projekt, mit dem die Bundeswehr in die Lage versetzt werden soll, feindliche Angriffe mit Drohnen abwehren zu können, kommt es offenbar zu einer Kostenexplosion. Das 2020 vom Verteidigungsministerium aufgesetzte Projekt zur Abwehr von Drohnen und Raketen im sogenannten Nah- und Nächstbereich werde fünfmal teurer als geplant, berichtet der "Spiegel".


Damals rechnete das Wehrressort noch mit Kosten in Höhe von 240,6 Millionen Euro für das sogenannte "Entwicklungsvorhaben Luftverteidigungssystem für den Nah- und Nächstbereichsschutz in einem Truppenverband gegen Ziele aus der Luft". Inzwischen aber liegt die von der Industrie geforderte Summe bei rund 1,3 Milliarden Euro, schreibt das Nachrichtenmagazin unter Berufung auf eine Vorlage des Bundesfinanzministeriums für den Haushaltsausschuss des Bundestags. Der Ausschuss soll darüber am Mittwoch beraten; er muss sämtlichen Rüstungsbeschaffungen zustimmen, deren Wert die 25 Millionen Euro übersteigt. Die massive Kostensteigerung des Projekts zur Drohnen- und Raketenabwehr ruft nun den Bundesrechnungshof (BRH) auf den Plan: "Der verhandelte Preis für die Entwicklungsleistungen übersteigt die im Vorfeld geschätzten Ausgaben um das Fünffache", kritisiert der BRH in einem internen Papier fest, über das der "Spiegel" berichtet.

Die obersten Finanzkontrolleure sind demnach misstrauisch: "Der Bundesrechnungshof bezweifelt, dass der angebotene Preis angemessen ist", schreiben sie. Dem zuständigen Beschaffungsamt sei es nicht gelungen, "Kostensteigerungen in dieser Höhe plausibel zu erklären". Die Behörde richtet eine klare Forderung an das Haus von Minister Boris Pistorius (SPD): "Das Bundesministerium der Verteidigung sollte auf jeden Fall ein Preisprüfungsersuchen an die zuständige Preisüberwachungsstelle richten." Ihre Vermutung: "Der Bundesrechnungshof schließt nicht aus, dass der Anbieter hohe Risikozuschläge in sein Angebot eingepreist hat."




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