Bevorteilte die Stadt Roland Kaiser? Grüne und Bürgerliste fragen nach

Grüne und Bürgerliste stellten der Verwaltung etliche Fragen zu möglichen Kosten, die der Stadt durch das Roland-Kaiser-Konzert am 3. September entstanden sind. Die Stadt verneint jede Bevorteilung.

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Etwa 6.000 Menschen besuchten das Konzert von Roland Kaiser in Goslar.
Etwa 6.000 Menschen besuchten das Konzert von Roland Kaiser in Goslar. | Foto: Anke Donner

Goslar. Am 3. September sahen etwa 6.000 Besucherinnen und Besucher Roland Kaiser auf dem Osterfeld in Goslar. Ein Ausweichtermin - ursprünglich sollte das Konzert den Abschluss der Verleihung des Paul-Lincke-Ringes an den Musiker bilden. Grüne und Bürgerliste sehen zwischen den beiden Ereignissen keinen Zusammenhang und wollen wissen, ob es seitens der Stadt finanzielle Vergünstigungen oder anderweitiges Entgegenkommen gab. Die Stadt versichert, dass alle Kosten durch den Veranstalter getragen worden seien.


Aufgrund von Überschneidungen mit anderen Terminen findet die endgültige Verleihung des Paul-Lincke-Rings an Kaiser übrigens erst im Jahr 2022 statt. Grüne und Bürgerliste fragten "vor dem Hintergrund des offenbar massiven städtischen Einsatzes von Personal und Know-how, für eine rein privatwirtschaftliche Konzertveranstaltung" nach dem Vorgehen in allen Bereichen rund um die Veranstaltung. Dazu zählen Beschilderungen, Absperrungen, Park-and-Ride-Angebot und auch, ob es Freikarten-Kontingente für städtische Bedienstete gab.

Besonderes städtisches Interesse


In ihrer Antwort an die beiden Fraktionen stellt die Stadtverwaltung zunächst voran, dass das Konzert insgesamt von besonderem städtischen Interesse gewesen sei: "Es ist überaus positiv in der Bevölkerung wahrgenommen worden und konnte durch zahlreiche Medienkontakte des Veranstalters mit positivem Image für die Stadt Goslar begleitet werden. Hierzu zählt auch die kostenlose Werbung an den Bauzäunen des Veranstaltungsortes und auch auf den LED-Leinwänden für die 1.100 Jahr-Feier der Stadt Goslar." Ferner habe der Veranstalter Aufträge im Wert von etwa 300.000 Euro (netto) an Unternehmen aus Goslar und der Region vergeben. "Großveranstaltungen dieser Art erfordern immer ein besonderes behördliches Handeln. Zahlreiche Genehmigungen sind erforderlich, die in die Zuständigkeit verschiedener Behörden fallen."

Schilder wurden kostenlos gestellt


Aus diesem Anlass habe am 19. August ein etwa zweistündiges Gespräch zwischen dem Veranstalter und allen beteiligten Behörden und Institutionen stattgefunden. Das, so die Stadt weiter, habe aber nicht dazu geführt, dass irgendwelche Rabattierungen und Vergünstigungen vereinbart wurden: "Sämtliche Gebühren sind vom Veranstalter getragen worden." Dazu gehören GEMA, Wasserbeprobung und weitere behördliche Genehmigungen. Auch die Kosten für die Nutzung des Osterfeldes seien vom Veranstalter getragen worden. Dazu gehörten auch sämtliche Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung, wie die Stadt hervorhebt. Bei den Kosten für Beschilderung und Absperrung habe man dem Veranstalter "die städtisch vorgehaltene Vorwegweisung P+R kostenfrei zur Verfügung gestellt", gibt die Stadt zu. Für den Auf- und Abbau der Beschilderung habe der Veranstalter aber ein Verkehrsabsicherungsunternehmen beauftragt. Auch die Kosten für den P+R Verkehr an sich seien durch den Veranstalter getragen worden.

Kosten für Bereitschaft der Feuerwehr


Grüne und Bürgerliste fragen weiterhin nach den Kosten für den Einsatz der Feuerwehr. Hierzu erklärt die Stadt Goslar, dass eine Brandsicherheitswache für das Konzert vom Fachdienst Bauordnung nicht angeordnet worden sei. Der Stadtbrandmeister ordnete jedoch eine Bereitschaft in Form eines Löschzuges im Feuerwehrhaus Goslar von 15 Uhr bis 24 Uhr an. "Dies ist eine übliche Maßnahme bei ähnlichen Veranstaltungen, da Zufahrtswege zum Feuerwehrhaus im Einsatzfall aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens eingeschränkt sein könnten", erläutert die Stadt hierzu.

Abschließend verneint die Stadt auch die Übernahme aller sonstigen Kostenpositionen. Bis zum Konzertbeginn seien zehn städtische Mitarbeiter "im Rahmen der üblichen Tätigkeiten" im Einsatz gewesen.


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