Bewährungsstrafe im Fall der toten Krötensammlerin

von Jan Borner


Der Unfallfahrer wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Foto: Jan Borner
Der Unfallfahrer wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Foto: Jan Borner | Foto: Jan Borner



Braunschweig. Im Fall der tödlich verletzten 46-jährigen Krötensammlerin auf der Landesstraße 635 zwischen Cremlingen und Hordorf, im März dieses Jahres, hat das Landgericht Braunschweig heute das Urteil gefällt. Der Unfallfahrer wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. 

Mit rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte der 45-jährige Fahrer im vergangenen März im Dunkeln eine Frau angefahren, die mit einem achtjährigen Kind am Straßenrand unterwegs war um Kröten zu sammeln. Wie der Richter in seiner Urteilsbegründung erklärte, habe das Kind eine Warnweste getragen und sei somit auch aufgrund des mitgeführten weißen Eimers für den Fahrer sichtbar gewesen. Dieser habe auch angegeben etwas Fluoreszierendes am Straßenrand gesehen zu haben, habe allerdings nicht mehr schnell genug reagiert um auszuweichen. Bei dem Zusammenstoß mit der 46-jährigen Frau wurde diese in einen Graben geschleudert, wo sie ohnmächtig mit dem Gesicht im Wasser liegen blieb und schließlich ertrank.

Anklage forderte sechs Jahre Haft


Nach dem Unfall soll der Fahrer angehalten und mit dem Kind gesprochen haben, woraufhin er dem Kind mitgeteilt habe, dass er los fahre um Hilfe zu holen. Er habe das Kind an der Unfallstelle zurückgelassen und sei zu einem Bekannten gefahren, von dem aus auch schließlich die Polizei alarmiert wurde. Da der Fahrer sich von der Unfallstelle entfernte ohne nach der angefahrenen Frau zu suchen, ging die Staatsanwaltschaft von einer vorsätzlichen Tat aus. Da die Umweltschützerin und zweifache Mutter nicht den Verletzungen durch den Zusammenprall erlag, sondern im Graben ertrank, hätte sie durch den Fahrer noch gerettet werden können. Die Anklage ging davon aus, dass der Fahrer mit seinem Entfernen vom Tatort eine andere Straftat – die Trunkenheit am Steuer – vertuschen wollte und hatte deshalb eine  Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Totschlag durch Unterlassung gefordert.

Vorsatz konnte nicht nachgewiesen werden


Das Gericht ging in seinem heutigen Urteil allerdings nicht von einer vorsätzlichen Tötung aus. Die Absicht, den Unfall und die Trunkenheit am Steuer zu vertuschen, könne, so das Gericht, dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Dagegen spreche beispielsweise, dass er am Unfallort angehalten habe und mit dem Unfallwagen zu Bekannten gefahren sei. Der Fahrer, der nun seit fünf Monaten in Untersuchungshaft saß, wurde deshalb wegen fahrlässiger Tötung zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem erhielt er eine dreijährige Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.


mehr News aus der Region