BGH bestätigt Urteil zu verfassungswidrigem Wahlplakat

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf einem Wahlplakat verurteilt worden war. Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit.

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Bundesgerichtshof (Archiv)
Bundesgerichtshof (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Karlsruhe/Frankfurt (Oder). Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf einem Wahlplakat verurteilt worden war.


Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Der Angeklagte, ein AfD-Abgeordneter im Brandenburger Landtag, hatte demnach im Sommer 2024 ein Plakat verwendet, das eine Armhaltung zeigte, die einem "Hitlergruß" ähnelte.

Das Plakat, das von einer Werbeagentur gestaltet wurde, zeigte einen Mann und eine Frau, die mit ihren Armen ein Dach über drei Kindern bildeten. Der Mann auf dem Bild streckte den Richtern zufolge seinen Arm in einer Weise aus, die an den "Hitlergruß" erinnerte. Der Angeklagte erkannte laut Gericht die Ähnlichkeit, ließ das Plakat jedoch in 50-facher Ausfertigung drucken und in Frankfurt (Oder) anbringen.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) und fand keine Rechtsfehler, die dem Angeklagten zum Nachteil gereicht hätten. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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