Braunschweig. Das Niedersachsenderby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 am gestrigen Sonntag dürfte noch Folgen haben. Geldstrafen vom DFB wegen des Zündens von Pyrotechnik wird es für beide Seiten geben. Doch für einige Anhänger aus der Landeshauptstadt drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Polizei hatte angekündigt, den Einsatz von Feuerwerkskörpern gegen Menschen konsequent verfolgen zu wollen. Allerdings wird auch noch wegen einer weiteren Straftat ermittelt.
Im Rahmen des Niedersachsenderbys präsentierten die Fans von Hannover 96 auch die Reste der geplanten Choreographie der Eintracht-Fans, die bei einem Überfall auf die Milleniumhalle am Sonntag vor zwei Wochen gestohlen worden waren. Die Polizei ermittelt seitdem wegen Landfriedensbruchs und versuchten Raubs. regionalHeute.de fragte daher bei der Polizei nach, was diese Präsentation für den Fall bedeutet.
Vorgänge wurden dokumentiert
"Die Präsentation des vermutlich zuvor entwendeten Fanmaterials durch Teile der Hannoveraner Fanszene wurde polizeilich dokumentiert und wird in Folge ausgewertet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die laufenden Ermittlungen ein", teilt Polizeisprecherin Anna Ahrens mit.
Doch warum wurde das Diebesgut nicht sichergestellt? "Ein Betreten des Gästeblocks durch Polizeikräfte während des laufenden Spiels wäre im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und aus einsatztaktischer Sicht im Kontext des erheblichen Konfliktpotentials nicht zielführend gewesen", erklärt die Sprecherin der Polizeiinspektion Braunschweig..
Kein Ermittlungsansatz
Des Weiteren sei zum Ende des Spiels erkennbar gewesen, dass zumindest Teile des mutmaßlichen Diebesgutes durch Hannoveraner Anhänger in Brand gesetzt wurden. Ein erfolgversprechender Ermittlungsansatz durch eine polizeiliche Sicherstellung sei unter diesen Umständen nicht gegeben gewesen.
Allerdings wurden bereits am Wochenende zuvor beim Heimspiel von Hannover gegen den FC St. Pauli Teile des gestohlenen Materials gezeigt. Die Wahrscheinlichkeit war also groß, dass es am gestrigen Sonntag zu dieser Situation kommen wird. Daher wollten wir von der Polizei wissen, ob bei der Einlasskontrolle bereits nach dem Diebesgut gesucht wurde. Hierzu heißt es allerdings lediglich: "Die Einlasskontrollen obliegen ausschließlich dem Veranstalter und dem entsprechend eingesetzten Ordnungsdienst."

