Brandschutzgesetz geändert: Das ändert sich jetzt für die Feuerwehr

Die Möglichkeiten für Ehrenamtliche, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, wurden erweitert. Auch bei der Finanzverwaltung soll es Hilfe geben.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Region. Die Menschen in den Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen werden sich künftig sehr viel stärker auf ihre wichtigen Aufgaben und die Jugendarbeit konzentrieren können. Vor allem dieses Ziel verfolgt die Reform des Brandschutzgesetzes, die SPD und Grüne im Landtag jetzt beschlossen haben.



So soll es ehrenamtlich Tätigen möglich sein, sich für Freizeitaktionen der Jugendfeuerwehren von der Arbeit freistellen zu lassen. Das berichtet der Gifhorner Landtagsabgeordnete Christian Schroeder (Bündnis 90 / Die Grünen) in einer Pressemeldung.

Änderung im Brandschutzgesetz und das Geld vom Bratwurstverkauf


„Dass für die Betreuung von Feuerwehrfreizeiten keine Urlaubstage mehr geopfert werden müssen, ist ein großartiges Signal. Es zeigt, welche Bedeutung wir der Jugendarbeit bei den Feuerwehren beimessen“, freut sich der Landtagsabgeordnete. Kinder- und Jugendfeuerwehren bildeten das Fundament des Brandschutzes. „In unseren Jugendfeuerwehren lernen junge Menschen Verantwortung, Teamgeist, Hilfsbereitschaft und Kameradschaft – Werte, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar sind.“

Die beschlossenen Gesetzesänderungen entlasten die Feuerwehren auch im Finanzbereich. Wenn etwa durch den Bratwurstverkauf bei Osterfeuern, durch andere Aktionen und Spenden Geld in die sogenannten Kameradschaftskassen wandert, kann die Verwaltung des Geldes in Zukunft den Gemeinden und Städten übertragen werden. „Es ist ein Angebot an die Feuerwehren und keine Verpflichtung. Wir stellen dazu Rechtssicherheit her, denn das war ein wichtiges Anliegen des niedersächsischen Landesfeuerwehrverbandes“, erklärt der Grünen-Politiker.

Außerdem wird es künftig einen Brandschutzbeirat geben, der das Innenministerium in Brandschutzfragen unterstützt. „Besonders wichtig ist mir dabei, dass sich in diesem Gremium die Gewerkschaft der hauptamtlichen Kräfte mit ihren Anliegen wiederfindet. Denn sie vertreten die Interessen jener, die tagtäglich im Schichtdienst bereit sind, für uns die Notfallversorgung sicherzustellen“, sagt der Landtagsabgeordnete Schroeder.

Beschaffung von Fahrzeugen


Wie aus einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Innenministeriums hervorgeht, werden außerdem zusätzliche Landesmittel durch die Änderung der Verteilung des Feuerschutzsteueraufkommens generiert. Diese Mittel werden künftig für die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen für den überörtlichen Brandschutz verwendet, insbesondere für Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz. Diese Fahrzeuge werden nach der Beschaffung durch das Land den Kreisfeuerwehrbereitschaften zur Verfügung gestellt und von den Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Brandschutzaufgaben mitgenutzt. Insofern werde die Verwendung der zusätzlichen Mittel insbesondere den Gemeinden zugutekommen.

Durch die zentrale Beschaffung einer größeren Anzahl von Fahrzeugen mit einem einheitlichen Ausstattungsgrad könnten im Vergleich zur Eigenbeschaffung durch die Kommunen wesentlich günstigere Einkaufskonditionen erzielt werden.


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