Abschaffung der Straßenausbaubeiträge: So geht es weiter

In der heutigen Ratssitzung wurde ein Antrag von CDU und FDP zum Thema zurückgezogen. Denn die Verwaltung hat einen eigenen Beschlussvorschlag vorgelegt.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Eigentlich sollte sich der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am heutigen Dienstag auf Antrag von CDU und FDP mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschäftigen. Doch am gestrigen Montag wurde bekannt, dass die Stadt selbst nun die Initiative zur Abschaffung ergreifen will. Der Antrag wurde daher zurückgezogen. Derweil hat die Stadt eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet, über die der Rat im Juni entscheiden soll.



Neben der Aufhebung der Satzung der Stadt Braunschweig über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen, sieht der Beschlussvorschlag auch die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B von 500 auf 600 rückwirkend zum 1. Januar 2024 vor. Damit sollen die wegfallenden Straßenausbaubeiträge kompensiert und generell die finanzielle Situation der Stadt Braunschweig verbessert werden.

Wann tritt die Abschaffung in Kraft?


Stimmt der Rat im Juni zu, würde die Aufhebung der Satzung unmittelbar nach Bekanntgabe im Amtsblatt in Kraft treten. Zu beachten sei aber, dass eine rückwirkende Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung unzulässig ist, da sie auch Maßnahmen umfassen würde, für die die sachliche Beitragspflicht bereits entstanden ist. Diese entstehe mit dem Abschluss einer Straßenausbaumaßnahme (insbesondere mit Vorlage der Schlussrechnung). Hier stehe der Kommune keinerlei Ermessen zu.

Für einige gibt es Rückzahlungen


Die Abrechnungen der Straßenausbaumaßnahmen werden noch bis Ende 2024 durchgeführt. Man rechne noch mit Einnahmen in einer Größenordnung von zirka 2 Millionen Euro in den städtischen Haushalt. Über diese hinaus würden bis zum Inkrafttreten der Aufhebungssatzung keine weiteren beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen abgeschlossen. Für einige Straßenbaumaßnahmen werde keine sachliche Beitragspflicht mehr entstehen. Von den Eigentümern in den vergangenen Jahren gezahlte Vorausleistungen oder Ablösebeträge in einer Größenordnung von rund 3 Millionen Euro würden zeitnah noch in 2024 an die Betroffenen zurückgezahlt.


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