Braunschweig. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Rechtsgut. Um Versammlungsteilnehmer nicht in der Wahrnehmung Ihrer Grundrechte einzuschränken, schaltet die Polizei Braunschweig die Kameras im Umfeld der
Versammlungen und bei der Kundgebung am Schlossplatz während der Versammlungszeiträume ab. Zusätzlich werden sie sichtbar "verhüllt". Dies berichtet die Polizei.
Nur, wenn es zur Abwehr einer von der Versammlung ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist, werde die Videoüberwachung durch Kameras erfolgen. Außerhalb der Versammlungszeiten würden insbesondere zur Verhinderung strafbarer Handlungen erforderliche polizeiliche Maßnahmen im Umfeld des Tagungsortes stattfinden, die im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben durch Videobeobachtung unterstützt werden.
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