Alle Jahre wieder - Tanzverbot an Karfreitag


Maximilian P. Hahn (li.) und Christian Bley. Fotos: Fraktion P²
Maximilian P. Hahn (li.) und Christian Bley. Fotos: Fraktion P²

Braunschweig. Zum alljährlichen Tanzverbot an Karfreitag erreichte uns eine Pressemeitteilung der Fraktion P² (Die PARTEI / Piraten). Wir veröffentlichen diese ungekürzt und unkommentiert.


"Ein Tanzverbot ist eine an bestimmten Tagen oder Zeiten des Jahres geltende Untersagung des Abhaltens öffentlicher Tanz- und Sportveranstaltungen. Der Ursprung des Tanzverbots ist sittlicher Natur", so beschreibt es die Wikipedia. Auch das niedersächsische Feiertagsgesetz erklärt, dass öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen gegen das Gesetz verstoßen. Ist man aber Mitglied in einem Tanzsportverein sieht das ganz anders aus: In Braunschweig beginnt dieses Jahr am Karfreitag der Ostermarathon 2018 der Niedersächsischen und Bremer Tanzsportjugend, veranstaltet vom BTSC.

"Wie ungerecht und ausschließend ist das denn? Nur wenn ich die finanziellen Mittel und den sportlichen Ehrgeiz habe, darf ich Karfreitag mit anderen zu Musik tanzen, ansonsten aber bleibt mir das verwehrt, weil sich öffentliche Veranstalter an das Feiertagsgesetz halten müssen? Wann genau wollten wir damit anfangen in einer inklusiven Gesellschaft zu leben? Muss ich jetzt darauf warten, dass Clubbesitzer beginnen, Tanzvereine zu gründen oder Kooperationen eingehen, um dieser Einschränkung der Selbstbestimmung des Einzelnen und der Berufsausübung ein Ende zu bereiten? Ich will lieber tanzen als einfach nur still rumhängen", erklärt Maximilian P. Hahn Vorsitzender der Fraktion P² (Die PARTEI/ Piraten) aus Braunschweig und summt leise die Melodie von "Always look on the bright side of life" vor sich hin.

Bevormundung auch im Kino


Neben den Einschränkungen für Tanzveranstalter haben auch Kinobesitzer zensurelle Auflagen und dürfen bestimmte Filme nicht vorführen. Die Bevormundung geht also noch weiter, wie Christian Bley, Ratsherr der Fraktion P² in Braunschweig ausführt: "Welch eine unverständliche Zensur für Kinobetreiber und Besucher, wenn bestimmte Filme, wie zum Beispiel "Das Leben des Brian", „Gremlins II" oder "Die Brüder Löwenherz" nicht gezeigt werden dürfen, da sie dem "ernsten Charakter" dieser Tage nicht gerecht werden."

"Eines säkulären Staates nicht würdig"


"Wann wurde denn dieser "ernste Charakter" eigentlich definiert und ist diese Definition noch zeitgemäß? Wessen Interessen vertritt der Staat mit dieser Gesetzesgebung in einer Zeit in der immer mehr Menschen aus den Kirchen austreten und warum? Tage, an denen allen hier Lebenden von der christlichen Kirche vorgeschrieben wird, was man nicht zu tun hat, ist eines säkulären Staates nicht würdig. Dieses Verbot ist unangemessen und überholt. Niemand hat vor, Gottesdienste zu stören oder den Christen ihre Freiheit zu nehmen den Tag so zu begehen, wie sie es möchten - allerdings muss dieses Recht dann auch für alle anderen gelten. Jeder sollte auch an diesen Tagen selbst entscheiden können wie man sie verbringt."


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