Anklage wegen Raubüberfall auf Juweliergeschäft Rödiger

von Thorsten Raedlein




Braunschweig. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen einen 44-jährigen Kraftfahrzeughändler Anklage wegen schweren Raubes zur Großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig erhoben.

Dem 44-Jährigen wird vorgeworfen, an dem Raubüberfall auf das Juweliergeschäft Rödiger am 10. Dezember 2014 beteiligt gewesen zu sein, bei dem durch drei weitere unbekannte Täter 64 hochwertige Uhren im Gesamtwert in Höhe von zirka 400.000 Euro erbeutet wurden (BraunschweigHeute.de berichtete).

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat von einer organisierten Tätergruppe aus dem südosteuropäischen Raum begangen worden ist. Am Tattag gegen 17.15 Uhr hatten während des Vorweihnachtsgeschäfts drei unbekannte Täter das Ladengeschäft betreten und die dort anwesenden Mitarbeiter sowie Kunden mit Scheinwaffen bedroht. Anschließend schlugen zwei der unbekannten Täter jeweils mit einem Vorschlaghammer gezielt die Glaskasten der Warenauslage ein, in denen sich besonders hochwertigen Uhren befanden. Nach der Tat flüchteten die Täter auf zwei Motorrollern durch die Braunschweiger Innenstadt.

Dem 44-Jährigen wird zur Last gelegt, einen wesentlichen Beitrag zur Vorbereitung der Tat geleistet zu haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen steht er im Verdacht, im Vorfeld der Tat unter anderem die Fluchtfahrzeuge unter falschem Namen erworben und nach Braunschweig gebracht zu haben. Weiterhin soll er sich während der Tat in der unmittelbaren Nähe zum Tatort aufgehalten und mindestens einem der Täter die Flucht ermöglicht haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Raub in Braunschweig im Zusammenhang mit weiteren Raubüberfällen auf Juweliergeschäfte im gesamten Bundesgebiet steht. Der 44-Jährige ist daher ebenfalls angeklagt, in dem Zeitraum von Juni bis Novemer 2014 Beihilfe zu drei gleichgelagerten Raubüberfällen in München, Stuttgart und Duisburg geleistet zu haben. Auch in diesen Fällen steht der Mann im Verdacht, die Fluchtfahrzeuge unter der Angabe von falschen Personalien erworben und zu den Tatorten gebracht zu haben.


mehr News aus Braunschweig