Auch im Klinikum gilt die Maskenpflicht

Das Klinikum erklärt, dass es mit dieser Maßnahme seine Patienten und die Mitarbeiter besser schützen möchte.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Julia Seidel

Braunschweig. Um auch weiterhin die Schutzmaßnahmen für Patienten, Besucher, Externe und Mitarbeiter zu erhöhen und zu gewährleisten, hat sich auch das Klinikum Braunschweig nach der in Kraft getretenen Maskenpflicht am gestrigen Montag in Niedersachsen für eine Maskenpflicht im Klinikum entschieden. Jeder Patient und jede externe Person, welche das Klinikum und deren Medizinischen Versorgungszentren betritt und sich darin aufhält, sind ab sofort dazu verpflichtet einen Mundnasenschutz zu tragen. Dies gilt auch für Lieferanten, Kuriere und Taxifahrer. Das generelle Besuchsverbot bleibt weiterhin bestehen. Dies berichtet das Klinikum Braunschweig.


„Als Klinikum Braunschweig ist es unsere Pflicht, Patienten und Mitarbeitende ausreichend zu schützen. Unser Ziel ist es weiterhin die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 so gut es geht einzudämmen. Regelmäßiges Händewaschen, Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern, Vermeiden von großen Menschenmengen und das Tragen eines Mundnasenschutzes ist der Beitrag, den jeder einzelne leisten kann, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und seine Mitmenschen und auch unser klinisches Personal zu schützen“, sagte Ärztlicher Direktor Dr. Thomas Bartkiewicz vom Klinikum Braunschweig.


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