Ausstellung im Landgericht erinnert an wegweisendes Nachkriegs-Urteil

Im sogenannten „Remer-Prozess“ wurde vor 70 Jahren durch das Landgericht Braunschweig das Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 als Versuch gewertet, "Schaden vom deutschen Volk abzuwenden".

Das Landgericht Braunschweig.
Das Landgericht Braunschweig. | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Zum 70. Jahrestag und Gedenken an den sogenannten „Remer-Prozesses“ beginnt am morgigen Dienstag in den Räumen des Landgerichts Braunschweig eine Ausstellung mit dem Titel „Verräter“ oder „Helden“? - Der „Prozess um den 20. Juli 1944“ vor dem Landgericht Braunschweig 1952. Die öffentliche Ausstellung findet bis zum 30. April 2022 statt und kann während der Öffnungszeiten des Gerichts besucht werden. Das teilt das Landgericht in einer Pressemitteilung mit.



Hierbei handelt es sich um eine Sonderausstellung der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, die am heutigen Montag unter dem Titel „Verräter“ oder „Helden“? Fritz Bauer und der „Prozess um den 20. Juli 1944“ in Berlin eröffnet und dem Landgericht Braunschweig zeitgleich zur Verfügung gestellt wird. Die Ausstellung beleuchtet die Rolle der Prozessbeteiligten, die Gewissenskonflikte des Vorsitzenden Richters und den historischen und moralischen Hintergrund der Ereignisse.

"Vom Ausland bezahlte Landesverräter"


Im März 1952 wurde der „Remer-Prozess“ vor der Dritten Großen Strafkammer des Braunschweiger Landgerichts gegen den ehemaligen Generalmajor Otto Ernst Remer (1912-1997) wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener geführt, die dieser am 3. Mai 1951 im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung der Sozialistischen Reichspartei, die sich selbst als Nachfolge-Partei der NSDAP sah, in Braunschweig vor den etwa 1.000 Besuchern öffentlich von sich gab, als er aufgefordert wurde, zu den Ereignissen vom 20. Juli 1944 Stellung zu nehmen. Insbesondere der Satz „Diese Verschwörer sind zum Teil in starkem Maße Landesverräter gewesen, die vom Ausland bezahlt wurden" erregte in hohem Maß die Gemüter und war Gegenstand der Anklage.

In dem Prozess traten Angehörige der verstorbenen Widerstandskämpfer (Marion Gräfin Yorck von Wartenburg, Uwe Jessen, Annedore Leber und Alexander von Hase) als Nebenkläger auf. Nach Vernehmung von Historikern und Angehörigen als Sachverständige und Zeugen zu den Motiven der Widerstandskämpfer kam das Gericht zum Ergebnis, dass die Behauptung des Angeklagten, für jedes einzelne Mitglied des "Goerdeler-Kreises" und des "Kreisauer Kreises" in der Ehre kränkend und daher eine zum Strafantrag berechtigende Tatsache sei. Remers Verlautbarung sei rechtswidrig gewesen. Die Widerstandskämpfer hätten nicht mit dem Vorsatz, das Wohl des Reiches zu gefährden, gehandelt. Im Gegenteil hätten diese dem Reich dienen und weiteren Schaden vom deutschen Volk abwenden wollen.

Remer flüchtete ins Ausland


Nach vier Verhandlungstagen, am 15. März 1952, verurteilte die Dritte Große Strafkammer Remer unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters Joachim Heppe wegen übler Nachrede in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Remer flüchtete ins Ausland und entzog sich so der Vollstreckung der Freiheitsstrafe.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Justiz