Autowaschen am Straßenrand - In Braunschweig verboten

von Robert Braumann


Bei schönem Wetter mal eben den eigenen Wagen einseifen und so richtig schön säubern? In Braunschweig sollte man dazu auf genehmigte Waschplätze fahren, sonst macht man sich strafbar. Foto: Sina Rühland
Bei schönem Wetter mal eben den eigenen Wagen einseifen und so richtig schön säubern? In Braunschweig sollte man dazu auf genehmigte Waschplätze fahren, sonst macht man sich strafbar. Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Bei schönem Wetter mal eben den eigenen Wagen einseifen und so richtig schön säubern? In Braunschweig sollte man dazu auf genehmigte Waschplätze fahren, sonst macht man sich strafbar.

Die Stadt teilte mit: "Häufiges Autowaschen ist umweltbelastend: Es bedeutet Wasser- und Energieverbrauch sowie die Freisetzung von Schadstoffen. Nach der Abwassersatzung ist das Waschen von Kraftfahrzeugen nur auf den hierfür genehmigten Waschplätzen und in Waschhallen erlaubt. Damit ist in Braunschweig das Reinigen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen, zum Beispiel am Straßenrand, verboten." Wer sein Auto dennoch an solchen Orten wäscht begeht eine Ordnungswidrigkeit oder je nach Menge des Abwassers und dem Grad der Verschmutzung sogar eine Straftat. Die Strafen hierfür liegen zwischen 250 und 25.000 Euro. "Auf privaten Flächen dürfen Kraftfahrzeuge nur auf den hierfür genehmigten Waschplätzen gewaschen werden. Diese Plätze oder Waschhallen sind über einen Schlammfang und einen Leichtflüssigkeitsabscheider an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen", so die Stadt weiter.


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