Bei abgelaufenen Versicherungskennzeichen kein Versicherungsschutz

von Polizei Braunschweig




Braunschweig. Besonderes Augenmerk richtet die Polizei in diesen Tagen auf die Überprüfung des Pflichtversicherungsschutzes bei Mofa-, Moped- und Rollerfahrern.

Gleich vier junge Fahrer im Alter zwischen 17 und 24 Jahren zogen Polizeibeamte am Montag und Dienstag mit ihren Zweirädern in der Innenstadt aus dem Verkehr. An ihren Fahrzeugen waren die Versicherungskennzeichen zum 28. Februar abgelaufen. Damit ist der Schutz aus der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung erloschen. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 01. März eines Jahres und endet automatisch ein Jahr später. Ab März 2015 gelten blaue Versicherungskennzeichen.


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