Beschränkungen an den stillen Feiertagen


Ab Sonntagmorgen darf dann wieder ausgelassen gefeiert werden. Foto: Nick Wenkel
Ab Sonntagmorgen darf dann wieder ausgelassen gefeiert werden. Foto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

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Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit weist darauf hin, dass aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes für die Zeit von Gründonnerstag, 13. April, ab 5 Uhr bis Samstag, 15. April, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind.


Darüber hinaus sind am Karfreitag, 14. April 2017, zusätzlich verboten:

  • in Räumen mit Schankbetrieb: sämtliche Veranstaltungen, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (beispielsweise Musikdarbietungen, Preisskate und -kegeln etc.);

  • öffentliche sportliche Veranstaltungen

  • alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.