Bezahlkarte für Asylbewerber: CDU will schnellstmögliche Einführung

Die Union beantragt in den Ratsgremien, dass die Verwaltung die Einführung schon einmal vorbereiten soll.

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Symbolbild | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Braunschweig. Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag in die Ratsgremien eingebracht, in dem die Verwaltung aufgefordert werden soll, die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, mit der die Barauszahlung deutlich beschränkt wird, vorzubereiten. Darauf weist die CDU in einer Pressemeldung hin. Der Antrag wird erstmalig im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung am 2. April beraten.



Bund und Länder hätten sich am 6. November auf die Einführung einer solchen Bezahlkarte und weitere Maßnahmen geeinigt, um die irreguläre Migration zurückzudrängen, heißt es in der Begründung des Antrags. Zum 31. Januar habe sich eine von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe mit Zustimmung von 14 der 16 Länder, einschließlich Niedersachsen, auf Standards der Bezahlkarte verständigt.

Vergabe bis Sommer 2024


Geeinigt habe man sich unter anderem darauf, dass es sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung) handeln soll, die das Auszahlen von Bargeld ersetzt. Leistungsberechtigte sollen perspektivisch einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten. Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen könne jedes Land selbst entscheiden. Die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte soll in allen Ländern einheitlich sein. Eine Vergabe bis Sommer 2024 werde angestrebt.

Ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland sollen nicht möglich sein. Die Bezahlkarte soll grundsätzlich bundesweit in allen Branchen einsetzbar sein. Die Nutzung könne aber von den einzelnen Ländern regional eingeschränkt, Branchen ausgeschlossen werden. Inzwischen habe die Bundesregierung den Weg für die Bezahlkarte freigemacht.

Anspruch auf Sozialhilfe später


Weiterhin solle der bisherige automatische Anspruch auf Sozialhilfe und Bürgergeld statt bisher nach 18 Monaten künftig erst nach 36 Monaten bestehen. Bis zu diesem Zeitpunkt bestehe lediglich ein Anspruch auf die üblichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Land Niedersachsen habe diesem Vorgehen zugestimmt.

Die CDU-Ratsfraktion spricht sich für die schnellstmögliche Einführung der Bezahlkarte aus. Mit ihrer Einführung werde der Aufwand für die Verwaltung gesenkt, die Möglichkeit unterbunden, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität bekämpft, so die CDU. So solle ein Pullfaktor für irreguläre Migration verringert werden. Voraussetzung für diese Wirkungsweise sei allerdings, dass auch in Niedersachsen die Bargeldauszahlung bis auf ein „Taschengeld“ eingeschränkt werde.

"Erhebliche organisatorische Vorarbeiten"


Innerhalb der Verwaltung seien nach Einschätzung der CDU erhebliche organisatorische Vorarbeiten und Abstimmungen notwendig, um diese Systemumstellung unverzüglich und fehlerfrei sicherzustellen, nachdem einheitliche bundesweite Standards festgelegt wurden. Dies solle durch die frühzeitige Erarbeitung, Abstimmung und Einbringung eines Lastenheftes gewährleistet werden.


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