BIBS-Fraktion: Bordell an Berliner Straße vorerst vom Tisch

Ein BIBS-Antrag im Verwaltungsausschuss zu der Angelegenheit wurde zurückgestellt. Dies hat zur Folge, dass die Erteilung einer Baugenehmigung bis schätzungsweise Februar 2021 blockiert ist. Die BIBS-Fraktion will diese Zeit nutzen, um rechtliche Fragen zu klären.

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An vielen Laternen rund um den Bereich des geplanten Bordells wurden Laternen beklebt.
An vielen Laternen rund um den Bereich des geplanten Bordells wurden Laternen beklebt. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Zufrieden zeigt sich die BIBS-Fraktion über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am vergangenen Dienstag, in dem der von der Bürgerinitiative Braunschweig gestellte Antrag, einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet an der Berliner Straße zu erarbeiten und bis dahin eine Veränderungssperre zu verhängen, zurückgestellt wurde. "Die von Anwälten der Anwohnenden vorgebrachten rechtlichen Einwände können damit in den Baugenehmigungsprozess eingebracht werden. Vor allem aber: Die sofortige Genehmigung des Bauantrages für das dort geplante Bordell ist – solange der BIBS-Antrag schwebend wirksam bleibt – vom Tisch", so die BIBS in einer Pressemitteilung.


Die BIBS-Fraktion hält eine Sperrgebietsverordnung für weniger zielführend als eine dauerhafte Neuordnung über einen Bebauungsplan, der im Übrigen dann auch die dort bereits vorhandene Mischnutzung mit sozialen Einrichtungen regelt. Der derzeit gültige Bebauungsplan aus den 1979er Jahren ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Bis dahin könne eine Veränderungssperre die Genehmigung von Bordellen verhindern.

"Das muss die Stadt jetzt aushalten"


Dieses Vorgehen, wie es die BIBS-Fraktion vorschlägt, wird mit der rechtlichen Expertise von den Anwälten der Anwohnerinnen und Anwohner gestützt. Zudem habe die Stadt in anderen Fällen wie beispielsweise im Jahr 2013 an der Hildesheimer Straße, genau dieses Vorgehen praktiziert. Im aktuellen Falle allerdings mit dem Unterschied, dass die Stadt bereits am 3. Juni 2019 einen positiven Bauvorbescheid erteilt hatte. Die BIBS-Fraktion stelle sich die Frage, wie es so weit kommen konnte. Laut Peter Rosenbaum von der BIBS-Fraktion werden nun zunächst alle rechtlich relevanten Themen geprüft, wie es eigentlich von Anfang an hätte passieren müssen: "Jetzt wird erstmal ein Baubescheid herausgegeben, die richtige Baugenehmigung ist erstmal gehemmt!" Um die mögliche Untätigkeitsklage seitens des Bordellbetreibers mache er sich wenig Sorgen: "Die können sie einreichen, ja und? Das muss die Stadt jetzt aushalten. Das hat die Fachabteilung unter Herr Hornung der Stadt eingebrockt. Da wird man hinterher drüber reden müssen. Es wurde ein Vorbescheid herausgegeben, ohne das alle rechtlichen Dinge geprüft wurden", geht ja auch um Anhörungsrecht der Betroffenen.

Verzögerung bis mindestens Februar 2021


Rosenbaum geht davon aus, dass die im Verwaltungsausschuss geschaffene Lage die Erteilung einer Baugenehmigung wenigstens bis zur Ratssitzung im Februar 2021 verzögern wird. In der Zwischenzeit werde unter anderem auch die Fachaufsichtsbeschwerde ansässiger Unternehmer, vertreten durch ein Architekturbüro, gegen die Bauaufsicht der Stadt Braunschweig geprüft. Dieses beklagt in einem Schreiben an die Stadt den drohenden "irreparablen Imageschaden für die Region in Verbindung mit dem Begriff "Petzvalstraße" bei der Ansiedlung eines Bordellbetriebes. In der Begründung heißt es weiter: "Hierdurch würde die, in den letzten Jahren eingesetzte positive gewerbliche Reaktivierung der Petzvalstraße, durch einen nachweislich eintretenden trading-down-Effekt stagnieren oder sich durch Abwanderung von Unternehmen wieder rückentwickeln."

Rosenbaum begrüßt weiterhin, dass auch die anderen Fraktionen mittlerweile mit im Boot seien. Auch die CDU hatte angekündigt, die Bordellpläne mit "allen rechtlichen Mitteln" verhindern zu wollen. Die BIBS-Fraktion strebt an, für das Gewerbegebiet an der Berliner Straße dauerhaft einen neuen Bebauungsplan zu erstellen, der auch ein Verbot bestimmter Gewerbeformen beinhaltet.

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