Braunschweig. Bislang ist es Praxis, dass der Planungs- und Umweltausschuss lediglich den Eckpunkten eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages zustimmt. Das wollten die BIBS mit einem Antrag im Planungs- und Umweltausschuss ändern.
Die BIBS wollten erreichen, dass die kompletten Verträge vorgelegt werden. Die Verwaltung nahm dazu Stellung und gab an, dass die Verträge in der Mehrzahl der Fälle unter hohem Zeitdruck verwaltungsintern und mit dem Investor abgestimmt werden müssten, um einen bestimmten Gremienzug für die Beschlussfassung erreichen zu können. Meistens sei die endgültige redaktionelle Überarbeitung der Vertragsentwürfe erst nach der Beschlussfassung durch den Planungs- und Umweltausschuss abgeschlossen.
Bei Verträgen, die notariell zu beurkunden sind, würden sich oftmals noch im Rahmen der Beurkundung formale Änderungswünsche durch den Notar ergeben. Der Vertragsabschluss müsse in der Regel vor dem Beginn der öffentlichen Auslegung des jeweiligen Bebauungsplanes erfolgen. "Dies vorausgestellt, würden sich regelmäßig erheblich zeitliche Verzögerungen ergeben, wenn die Beschlussfassung über die städtebaulichen Verträge erst nach endgültiger Abstimmung des vollständigen Vertragstextes erfolgen könnte. Selbst wenn sich nach der Beschlussfassung noch geringfügiger Änderungsbedarf ergeben würde, müsste eine erneute Beschlussfassung erfolgen, was zu weiteren Verzögerungen des Verfahrens führen würde", so die Verwaltung. Dies könne man nur beibehalten, wenn die aktuelle Praxis beibehalten werden würde. Auch für den geänderten Entschlusstext: "Nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages wird dem Planungs- und Umweltausschuss der Wortlaut des Vertrages zur Kenntnis gegeben", fand keine Mehrheit.
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