Bordellbetrieb an der Berliner Straße: Gespräche laufen noch

Die Stadt hatte angekündigt, die Baugenehmigung vorerst nicht zu erteilen. Die BIBS will nun eine Veränderungssperre beantragen. Laut Verwaltung sei dies aber nicht mehr möglich.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Seit geraumer Zeit liegt der Verwaltung ein Antrag vor, im Obergeschoss der Immobilie Berliner Straße 52K eine Nutzungsänderung von Spielhalle in "Zimmervermietung mit bordellartigem Betrieb" vorzunehmen. Der Absicht, diesen in Kürze zu genehmigen, folgte nach dem Protest unter anderem der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt eine Kehrtwende. Man wolle die Genehmigung vorerst nicht erteilen, sondern erst die Meinung der Polizei und des Niedersächischen Städtetages einholen sowie mit dem Eigentümer der Immobilie reden (regionalHeute.de berichtete). Nun hat die BIBS-Fraktion einen Antrag eingereicht, für den Bereich eine Veränderungssperre zu erlassen. Dies hatte die Verwaltung zuvor allerdings ausgeschlossen.


Die Stadt sei in der Angelegenheit weiter in Gesprächen. Derzeit gebe es keinen neuen Sachstand, teilte Pressesprecher Adrian Foitzik auf Anfrage mit. Von der Polizei erwarte man eine Stellungnahme unter anderem über die Möglichkeit der Erweiterung des Sperrbezirkes. Im Austausch mit dem Städtetag hofft man auf einen Erfahrungsaustausch. Mit dem Immobilienbesitzer wolle man über alternative Nutzungen reden.

BIBS will neuen Bebauungsplan erstellen


Derweil hat die BIBS-Fraktion einen Antrag für den kommenden Bauausschuss Mitte September eingereicht. Demnach solle die Verwaltung für das Stadtgebiet einen neuen Bebauungsplan erstellen, der das Verbot bordellartiger Betriebe und sonstiger Gewerbebetriebe mit sexuellen Produkten und Angeboten beinhalte. Bis zur Fertigstellung des neuen Bebauungsplanes solle eine Veränderungssperre die Ziele und Zwecke der neuen Planung sichern. Nach Ansicht der BIBS sei ein Bordellbetrieb mit dem im Umfeld schon jetzt befindlichen sozialen Einrichtungen unverträglich.

Allerdings hatte die Stadt auf Anfrage von regionalHeute.de zuvor solche Maßnahmen ausgeschlossen. Planungsrechtliche Instrumente wie eine Veränderungssperre, um das Vorhaben noch zu verhindern, seien nicht mehr möglich, da eine Bauvoranfrage bereits verbindlich abgegeben wurde. Es gebe für den Bereich auch keinen Bebauungsplan, hieß es Mitte August aus dem Rathaus.


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