Braunschweig. Bordelle oder bordellartige Betriebe sind in Braunschweig ab sofort außer in der Bruchstraße nur in fünf ausgewiesenen Toleranzzonen erlaubt. Die entsprechende "Verordnung über das Verbot der Prostitution im Teilgebiet Braunschweig des Bezirks der Polizeidirektion Braunschweig" (Sperrbezirksverordnung) ist von der Polizeidirektion gestern im Niedersächsischen Ministerialblatt verkündet worden und damit heute in Kraft getreten. Der Rat hatte in seiner Sitzung am 11. Mai den von der Polizeidirektion mit fachlicher Unterstützung der Stadtverwaltung erarbeiteten Entwurf befürwortet. Hierüber informiert die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.
"Die neue Verordnung ist ausgewogen und zeitgemäß", kommentiert Ordnungsdezernent Dr. Thorsten Kornblum. "Wenn sich insbesondere größere Prostitutionsstätten ungeregelt verbreiten können, ist dies der Bevölkerung nicht vermittelbar, das hat die Diskussion um die Ansiedlung eines bordellartigen Betriebs an der Berliner Straße gezeigt. Mit der neuen Verordnung haben wir nun ein inhaltlich und rechtlich überzeugendes Instrument an der Hand, um solche Fehlentwicklungen wirksam zu unterbinden. "Das an der Berliner Straße geplante Etablissement ist nach der neuen Sperrbezirksverordnung nicht mehr zulässig.
Fünf "Toleranzzonen" ausgewiesen
Die Verordnung identifiziert fünf Toleranzzonen, die allesamt großflächige Gewerbe- und Industriegebiete im Stadtgebiet umfassen, und zwar drei Gebiete im Bereich Hansestraße, Kanal, Hafen und zwei Gebiete zwischen Friedrich-Seele-Straße und Bahntrasse. Bisher befinden sich in diesen Gebieten nach den Erkenntnissen der Verwaltung keine Prostitutionsstätten. Eine Konzentration ist also auf absehbare Zeit dort nicht zu erwarten.
Die bisherige Sperrbezirksverordnung für das Gebiet der Stadt Braunschweig aus dem Jahre 2005 sah lediglich das Verbot der Straßenprostitution in einem eng begrenzten Teilgebiet im Innenstadtbereich vor. Im Stadtgebiet Braunschweig ist nun nach der neuen Verordnung die Straßenprostitution sowie die Prostitution in Fahrzeugen vollständig verboten. Die Prostitutionsstätten in der Bruchstraße sind von den Verboten ausgenommen. Auch die bisher erlaubten Prostitutionsstätten (insbesondere in Wohnungen) dürfen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben weiter betrieben werden.
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