NPD marschiert durch Braunschweig - Hunderte Polizisten im Einsatz

Die Partei hatte gegen Auflagen der Stadt Eilanträge eingereicht, über die das Verwaltungsgericht Braunschweig am heutigen Donnerstag entschieden hat.

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Archivbild eines Aufzugs der Pertei Die Rechte im Juni 2021.
Archivbild eines Aufzugs der Pertei Die Rechte im Juni 2021. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Bereits vergangene Woche berichtete regionalHeute.de, dass die rechtsextreme NPD für den morgigen Freitag einen Demonstrationszug durch Braunschweig angemeldet hat. Trotz eines Appells der Grünen bleibt es dabei. Wir fragten nun bei der Polizei nach, wie man sich auf den Tag vorbereitet. Zudem beschäftigte sich auch das Verwaltungsgericht mit dem Thema.



Die NPD hatte bei der Versammlungsbehörde der Stadt Braunschweig eine Versammlung zum Thema „01. Mai - Tag der deutschen Arbeit“ angezeigt. Diese soll am morgigen Freitag zwischen 13 und 20 Uhr stattfinden. Vom Bahnhofsvorplatz werde es einen Aufzug durch die Stadt geben, hatte die Stadt vergangenen Freitag mitgeteilt. Darüber hinaus finde am Vormittag des 1. Mai die traditionelle Kundgebung des DGB auf dem Burgplatz statt. Weitere Versammlungen seien zu diesem Zeitpunkt nicht angezeigt worden.

Veranstaltungen des DGB


Nachgefragt nach möglichen Änderungen, teilt die Stadt am heutigen Donnerstag mit, dass der DGB eine Versammlung mit Aufzug zum Thema "Hoffnung organisieren - gemeinsam für eine solidarische Gesellschaft!" angezeigt habe. Außerdem habe der DGB anschließend die Versammlung "1. Mai - Tag der Arbeit: Gewerkschaft gegen Rechts!“ angezeigt.

Und was sagt die Polizei zu der Gemengelage? "Für den morgigen Tag wurden bei der Stadt Braunschweig mehrere Versammlungen im Innenstadtbereich angezeigt. Zum einen hat ein Mitglied der NPD eine Versammlung unter freiem Himmel mit Aufzug durch die Innenstadt angezeigt", berichtet Polizeisprecher Lars Dehnert. Der Anzeigende rechne mit zirka 200 Teilnehmern.

Weiterhin habe der DGB mehrere Versammlungen angemeldet. Neben der großen Kundgebung anlässlich des „Tags der Arbeit“ seien ein Aufzug, ebenfalls durch die Innenstadt, sowie eine weitere kleinere Kundgebung angemeldet worden. Hier würden insgesamt über 1.000 Teilnehmer erwartet. "Ob die prognostizierten Teilnehmerzahlen erreicht werden, bleibt abzuwarten", so Dehnert.

Mehrere hundert Einsatzkräfte


Die Versammlungen würden jeweils polizeilich begleitet. "Unser Fokus liegt auf der Gewährleistung eines störungsfreien Verlaufs der Versammlungen. Diesbezüglich werden mehrere hundert Einsatzkräfte im Dienst sein", betont der Polizeisprecher abschließend.


Wie die Stadt mitgeteilt hatte, wurden durch die Versammlungsbehörde mehrere Anordnungen getroffen. Diese beziehen sich auf die Anzahl der Ordner, ein Alkoholverbot, die Lautstärke der Schallverstärker, die Größe von Transparenten und Stangen, die Verwendung von Flaggen, das Verbot von Uniformen und bestimmten Kleidungsstücken. Strafrechtliche Verbote und die Vorschriften des Versammlungsgesetzes seien verdeutlicht worden.

NPD klagt gegen Auflagen


Gegen einige der Auflagen hatte die NPD vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig geklagt. In einem Eilverfahren hat dieses am heutigen Donnerstag zwei Auflagen zu der Versammlung außer Vollzug gesetzt. Zum einen hatte die NPD gegen eine Anordnung, die das Tragen von Bekleidung mit bestimmten Aufschriften untersagte, einen Eilantrag eingereicht. Diese Bekleidungsvorschrift wurde vom Verwaltungsgericht komplett außer Vollzug gesetzt. Der zweite Eilantrag richtete sich gegen das Verbot von Parolen. Dies wurde teilweise außer Vollzug gesetzt: Die Kammer des Gerichts hat das Verbot als zu unbestimmt angesehen.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einreichen.

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