Bündnis gegen Rechts hat Klage eingereicht




Braunschweig. Das Bündnis gegen Rechts hat am Donnerstag eine Klage im Eilverfahren gegen den Auflagenbescheid der Stadt Braunschweig eingereicht, mit dem diese eine Kundgebung des Bündnis am Sonntag, 19. April, am Herzogin-Anna-Amalia-Platz auf den Steinweg verlegt hat. Am ursprünglich angemeldeten Platz findet überschneidend eine vom PEGIDA-Gründer Lutz Bachmann angemeldete Versammlung von BRAGIDA mit anschließenden Marsch statt, der von der Stadt wie angemeldet bestätigt wurde.

Der mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig beauftragte Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam: "Wir kritisieren in dem Eilverfahren vor allem, dass die Stadt Braunschweig bislang nahezu ausschließlich die Belange der PEGIDA-Versammlung berücksichtigt hat. Die Versammlung des Bündnis gegen Rechts muss stattdessen weichen und erhält nicht mal ausreichend Zeit, um eine geplante Bühne sachgemäß zu errichten. Die Stadt muss einen Ausgleich schaffen bei der Ausübung konkurrierender Grundrechte. Bislang ist das nicht geschehen. Wir haben daher im gerichtlichen Eilverfahren Vorschläge unterbreitet und warten nun darauf, wie sich die Stadt hierzu verhält. Die Stadt begründet die Verdrängung des Bündnis gegen Rechts vor allem mit einer Gefahrenprognose der Polizei, die uns bislang nicht bekannt ist. Sobald uns diese im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens vorgelegt wurde, werden wir qualifiziert darlegen können, dass die Verdrängung des Bündnis gegen Rechts unverhältnismäßig ist."

Der Anwalt schlägt in der Klage dagegen vor, den Platz vor dem Staatstheater dem Bündnis zuzusprechen, da dort auch die Bühne frühzeitig aufgebaut werden könne, ohne dass es zu größeren Verkehrsbehinderungen komme. Dafür müßte die von BRAGIDA angemeldete Route verlegt werden, die am Staatstheater vorbeiführt. "Die Örtlichkeiten erlauben die gleichzeitige Kundgebung auf dem Platz hinter dem Schloss und auf dem Platz vor dem Staatstheater Braunschweig. Es ist sowohl politisch das falsche Signal, das Bündnis gegen Rechts in eine Seitenstraße zu verdrängen als auch rechtlich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit nicht haltbar.", so Sven Adam.


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