Corona-Bildungsfonds: Vereine und Verbände können Hilfe beantragen

Die Stadt Braunschweig hat den Fonds in Höhe von 100.000 Euro eingerichtet. Ab nächste Woche können Förderanträge gestellt werden.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat gemäß Ratsbeschluss in diesem Jahr einmalig einen Corona-Bildungsfonds in Höhe von 100.000 Euro eingerichtet. Ab nächste Woche können Bildungsinstitutionen und Vereine Förderanträge stellen. Das teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.


Monatelang waren viele Bildungseinrichtungen über lange Phasen pandemiebedingt geschlossen. "Als Folge sank die chancengerechte Bildungsteilhabe, während sich bestehende Bildungsungleichheiten gleichermaßen verschärften", stellt Dr. Christine Arbogast, Dezernentin für Soziales, Schule, Gesundheit und Jugend, fest. "Die psychosoziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen litt zudem unter dem Wegfall sozialer Kontakte sowie außerschulischer Erlebnisräume. Der Corona-Bildungsfonds unterstützt deshalb den Anstoß von Projekten oder einmalig zusätzliche Vorhaben aus dem frühkindlichen, schulischen und außerschulischen Bereich, um die sozialen Auswirkungen der Pandemie lindern zu helfen."

Wer kann Förderung erhalten?


Gefördert werden können soziale, kulturelle, musische, sportliche, integrationsfördernde oder sonstige Projekte und Vorhaben, die auf die Auswirkungen der Coronapandemie reagieren und im besonderen Maße die Bildungsteilhabe in unterschiedlichen Bereichen fördern. Das Spektrum für mögliche Bildungsprojekte ist weit gefächert, denkbar sind Begegnungs- und Bewegungsprojekte, Stärkung demokratischer Teilhabe, MINT-Projekte (Mathematik. Informatik. Naturwissenschaften. Technik), Sprachförderangebote, gemeinsames Musizieren und vieles mehr. Die Zielgruppe der Projekte sind Kinder- und Jugendliche sowie junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren.

Ein Antrag für eine Zuwendung aus dem Corona-Bildungsfonds kann ab Montag, 14. Juni bis zum 15. August beim Fachbereich Schule gestellt werden. Antragsberechtigt sind Bildungsinstitutionen, Anbieter der Kinder und Jugendhilfe, freie Trägerinnen und Träger, Wohlfahrtsverbände sowie Vereine, Initiativen und sonstige Verbände. Förderfähig sind Projekte und Vorhaben mit Gesamtkosten ab 500 bis 50.000 Euro. Alle Informationen zum Antragsverfahren auf der Website www.braunschweig.de/coronabildungsfonds.


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