Wo darf man in der Löwenstadt ins kühle Nass?

von Robert Braumann


Die Sonne lacht und viele suchen Erfrischung im kühlen Nass, doch nicht überall ist das erlaubt, am Bienroder See zum Beispiel nicht. Foto: Sina Rühland
Die Sonne lacht und viele suchen Erfrischung im kühlen Nass, doch nicht überall ist das erlaubt, am Bienroder See zum Beispiel nicht. Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Endlich ist der Sommer da und verwöhnt uns mit Temperaturen um die 30 Grad. Wer kann, der holt sich eine Erfrischung im kühlen Nass. Doch wo ist das in Braunschweig überhaupt möglich und erlaubt? RegionalBraunschweig.de hat sich auf die Suche nach Antworten gemacht.

Klar ist, es gibt einige legale Bademöglichkeiten unter freiem Himmel in der Stadt. Da wäre das Kennelbad, das Freibad Waggum, das Freibad Bürgerpark oder das Raffteichbad. Wer etwas weiter fährt, für den stehen zum Beispiel auch das Natur- und Familienbad Fümmelse, das Naturfreibad Schladen oder das Freibad Groß Denkte zur Auswahl. In Richtung Gifhorn ist der Tankumsee für viele beliebtes Ausflugsziel. Natürlich geht auch der eigene Pool, wenn man denn einen hat.  Bleiben noch die Seen in Braunschweig. Im Sommer besonders frequentiert ist der Heidbergsee und der Bienroder See. Doch ist das Baden da überhaupt erlaubt? Adrian Foitzik, Pressesprecher Stadt Braunschweig, sagt auf Anfrage von RegionalBraunschweig.de: "Das Baden in den Braunschweiger Flüssen und Seen ist mit Ausnahme des Kennelbades generell nicht erlaubt. So schreibt es die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Braunschweig vor. Am Heidbergsee hat die Stadt lediglich einige Uferbereiche als Strände zum Sonnen eingerichtet. Wer dort badet, tut dies auf eigene Gefahr. Darauf weisen Schilder ausdrücklich hin. In den anderen Bereichen stehen Verbotsschilder." Ob sich daran gehalten wird, werde auch immer wieder kontrolliert, auch Bußgelder könnten erhoben werden.

Joachim Grande, Pressesprecher Polizei Braunschweig, appelliert noch einmal an alle Wasserratten in erster Linie Vorsicht walten zu lassen. Gerade alte Kiesgruben und nicht freigegebene Seen, wären für Schwimmer echte Gefahren. "Es gibt dort Strudel und Untiefen, die man eben nicht vorhersehen kann, wir haben immer wieder Tote zu beklagen", deshalb sollte man sich mit den freigegeben Gewässern begnügen.

Übrigens, wer auf die Idee kommt in der Nacht im Freibad über den Zaun klettern, dem sei gesagt, dass es sich dann um Hausfriedensbruch handelt. Dazu kommt das „Erschleichen von Leistungen“. Bei Ersttätern wird eine Geldstrafe mit zehn bis 20 Tagessätzen fällig. In welcher Bekleidung man ins Wasser darf, das obliegt der Badeordnung des jeweiligen Betreibers.


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