Denkmalschutz: Abriss und Neubau der Stadthalle keine Option

2018 hat das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege die Stadthalle in das Verzeichnis der Baudenkmäler aufgenommen, weswegen die Stadt verpflichtet ist, sie in ihrem Besitz zu erhalten.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Ein Abriss und Neubau der Stadthalle sind denkmalschutzrechtlich nicht möglich. Das hat die Verwaltung heute den Ratsgremien anlässlich eines Antrags der Gruppe "Die Fraktion.- Die Linke, Volt und Die Partei" mitgeteilt, der eine entsprechende Prüfung vorsieht. Die Verwaltung favorisiert dagegen weiterhin die Gründung einer Projektgesellschaft, die die Sanierung begleiten soll, nachdem sich bis 2021 kein Totalunternehmer für die Sanierung und den anschließenden technischen Betrieb gefunden hatte. Die Vorbereitungen zur Gründung einer solchen Projektgesellschaft haben begonnen, wie nun aus einer Pressemitteilung der Stadt hervorgeht.


Der Grundsatzbeschluss des Rates von 2017 enthielt bereits Überlegungen zu einem möglichen Neubau. Damals wurde für eine Sanierung votiert aufgrund der geringeren zu erwartenden Kosten. 2018 hat das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege die Stadthalle in das Verzeichnis der Baudenkmäler aufgenommen, weswegen die Stadt verpflichtet ist, sie in ihrem Besitz zu erhalten. Eine "wirtschaftliche Unzumutbarkeit" durch hohe Unterhaltungskosten kann sie, anders als Privatpersonen, nicht geltend machen.


Ein Abriss käme angesichts der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben nur dann in Betracht, wenn ein anderes öffentliches Interesse von besonderer Bedeutung dies erfordert. Eine solche Voraussetzung sei im Falle der Stadthalle nicht gegeben. Denkbar wäre eine Umnutzung. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich jedoch aufgrund der Raumstruktur auch dafür keine wesentlichen Alternativen zu einer Stadthalle. Möglich wäre auch eine Erweiterung des Gebäudes; die grundsätzliche Option auf einen dritten Saal wurde bei der Sanierungsplanung bereits berücksichtigt. Zur Bestätigung dieser Rechtsauffassung werde die Verwaltung ergänzend Kontakt zur obersten Denkmalbehörde aufnehmen.

Realisierungswettbewerb würde mehr Zeit kosten


Die Diskussion um die Zukunft der Stadthalle und bauliche Optionen ist auf die Tagesordnung gekommen, weil bisher kein Totalunternehmer gefunden werden konnte, der die Sanierungsplanung umsetzt. Die Verwaltung weist jedoch noch einmal darauf hin, dass das vorliegende Gesamtkonzept auf Grundlage eines konkreten zukunftsfähigen Nutzungsszenarios erstellt wurde und von allen Projektbeteiligten weiterhin mitgetragen wird. Zudem gibt es für die vorliegende Planung, der eine umfassende Grundlagen- und Bedarfsermittlung vorausging, bereits eine Baugenehmigung.


Mit der Entscheidung zu einem erneuten Realisierungswettbewerb, wie im Antrag der Fraktion ebenfalls vorgeschlagen wird, würden alle bisher erfolgten Schritten weitgehend hinfällig. Bisher wurden zudem 4,5 Millionen Euro für Planungskosten aufgewendet. Um wieder an den Punkt eines genehmigungsfähigen Bauantrags zu gelangen, würden nach Einschätzung der Verwaltung zwei Jahre ins Land gehen, ohne dass angesichts der oben erläuterten denkmalschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mit substanziellen neuen Erkenntnissen oder Nutzungs- und Handlungsoptionen zu rechnen ist. Der Standort der heutigen Stadthalle werde für ihren Zweck nach wie vor als ideal eingeschätzt. Ein neuer Wettbewerb und die anschließende Planung würden erneute Kosten verursachen.


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